Öffentliche Versteigerung von Fundsachen des Fundbüros der Stadt Gotha

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Die nächste öffentliche Versteigerung von Fundsachen aus den Beständen des Fundbüros der Stadt Gotha findet am Samstag, dem 14. Juni 2014 ab 10:00 Uhr im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24 statt.

Die Fundsachen, deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen ist, werden öffentlich nach Höchstgebot versteigert. Ein Garantieanspruch auf die ersteigerten Artikel ist nicht gegeben. Ein ersteigerter Gegenstand ist sofort zu bezahlen.

Versteigerungsbedingungen:
Die Versteigerung erfolgt nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des BGB, insbesondere gemäß §§ 979 ff.
Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf dem Meistbietenden erteilt. Geboten wird durch Handhebung.

Die Mindeststeigerungsraten sind wie folgt festgelegt:
Gebote bis 11,00 € in 1,00 € Schritten; Gebote bis 25,00 € in 2,00 € Schritten; Gebote darüber in 5,00 € Schritten

Die zugeschlagene Sache wird gegen Barzahlung ausgeliefert.
Der Erwerber der versteigerten Sache hat keinen Gewährleistungsanspruch wegen eines Rechts- und Sachmangels. Es wird gekauft wie gesehen!
Wird die ersteigerte Sache nicht sofort abgeholt, entfällt für die Versteigerungsstelle jede Haftung

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