Orientierungsmarsch in den Wäldern

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Auf ihrem Orientierungsmarsch bei Tage durchstreifen rund 20 Gothaer Aufklärer am Mittwoch, 23. Oktober, die Wälder im Südkreis. Wanderer rund um das Spießberghaus sowie in den Gemarkungen Friedrichroda, Georgenthal und Tambach-Dietharz könnten den Weg der Truppe kreuzen. In Begleitung der Soldatinnen und Soldaten sind zwei Radfahrzeuge im Einsatz.

Für Rück- oder Anfragen von Bürgern stehen die Gemeinden, das Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Tel. 03621 214-532 im Landratsamt Gotha oder das Landeskommando Thüringen unter der Rufnummer 0361 342-7135 zur Verfügung.

Zur Schadensabwicklung bei evtl. entstandenen Übungsschäden geben die Gemeinden und die Wehrbereichsverwaltung Ost, Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg, Dezernat III/1, nähere Auskünfte. Ersatz für Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der betreffenden Übung bei der Wehrbereichsverwaltung Ost im oben genannten Dezernat geltend zu machen. Antragsformulare hierfür hält ebenfalls das Amt für Brand- und Katastrophenschutz bereit.
Orientierungsmarsch in den Wäldern des Südkreises

Auf ihrem Orientierungsmarsch bei Tage durchstreifen rund 20 Gothaer Aufklärer am Mittwoch, 23. Oktober, die Wälder im Südkreis. Wanderer rund um das Spießberghaus sowie in den Gemarkungen Friedrichroda, Georgenthal und Tambach-Dietharz könnten den Weg der Truppe kreuzen. In Begleitung der Soldatinnen und Soldaten sind zwei Radfahrzeuge im Einsatz.

Für Rück- oder Anfragen von Bürgern stehen die Gemeinden, das Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Tel. 03621 214-532 im Landratsamt Gotha oder das Landeskommando Thüringen unter der Rufnummer 0361 342-7135 zur Verfügung.

Zur Schadensabwicklung bei evtl. entstandenen Übungsschäden geben die Gemeinden und die Wehrbereichsverwaltung Ost, Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg, Dezernat III/1, nähere Auskünfte. Ersatz für Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der betreffenden Übung bei der Wehrbereichsverwaltung Ost im oben genannten Dezernat geltend zu machen. Antragsformulare hierfür hält ebenfalls das Amt für Brand- und Katastrophenschutz bereit.