Ortsabwesenheit rechtzeitig anzeigen

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In wenigen Tagen beginnen die Schulferien und viele bereiten ihren Sommerurlaub vor. Aber gibt es auch für Arbeitslose Urlaub? Die Agentur für Arbeit Gotha informiert über die aktuellen Voraussetzungen.

Grundsätzlich müssen arbeitslose Menschen für die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter erreichbar sein und diese täglich aufsuchen können. Urlaub ist auch für Menschen möglich, die eine Beschäftigung suchen und bei der Agentur für Arbeit Gotha bzw. bei den Jobcentern gemeldet sind. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter können einer Ortsabwesenheit von bis zu drei Wochen pro Kalenderjahr zustimmen, wenn die berufliche Eingliederung in dieser Zeit voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird.

Wer arbeitslos ist und in den Urlaub fahren will, muss vorher diese Orts-abwesenheit bei der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentern beantragen. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn sich durch die Ortsabwesenheit kein Arbeitsangebot verzögert, kein Vorstellungsgespräch platzt oder sich eine Qualifizierung verschiebt. Wer ohne vorherige Zustimmung der Ar-beitsagentur oder Jobcenter in Urlaub fährt, verliert seinen Leistungsan-spruch für die Dauer der Reise und muss zu viel erhaltenes Geld ein-schließlich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurückzah-len.

Deshalb empfiehlt die Agentur für Arbeit allen Betroffenen, sich frühzeitig um die erforderliche Zustimmung zu kümmern. Ein Termin kann telefo-nisch über die Service-Rufnummer 01801 – 555 111* vereinbart werden.