Parabolantenne und Internetfernsehen

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Wer trotz Kabelanschluss im Haus über Satellitenschüssel bzw. Parabolantenne fernsehen will, braucht die Erlaubnis des Vermieters.
Bisher galt nach Darstellung des DMB-Mieterverein Gotha und Umgebung e.V., dass Vermieter verpflichtet sind, eine Satellitenschüssel zu genehmigen, wenn ein ausländischer Mieter über den Kabelanschluss keinen Sender aus seiner Heimat empfangen kann (BGH VIII ZR 67/08).

Nach neuerer Rechtsprechung darf der Vermieter allerdings seine Erlaubnis zur Aufstellung einer Parabolantenne verweigern, wenn der Mieter seine Heimatsender auch über das Internet empfangen kann. So entschied das Amtsgericht Augsburg (25 C 623/11), dass ein ukrainischer Mieter seine Satellitenschüssel zu entfernen habe und der Vermieter diese optische Beeinträchtigung nicht hinzunehmen brauche, weil der Mieter seine Heimatsender auch mittels Internet empfangen könne.

Bei schlechter Qualität des Internetfernsehens kann das aber schon anders aussehen. So hat das Landgericht Berlin (65 S 38/11) entschieden, dass eine ägyptische Familie die relativ kleinen Bilder mit erheblichen Unschärfen und Verpixelungen nicht in Kauf nehmen muss, sondern die Parabolantenne behalten darf.