Preiswürdige Ideen

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Für den mit 1.500 Euro dotierten Denkmalschutzpreis nimmt die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Gotha noch bis zum 31. Mai Vorschläge entgegen. Die Würdigung kann an Denkmaleigentümer, Architekten, Planer und Interessenvereinigungen ausgereicht werden. Wichtig: Die zu ehrende Leistung muss im Landkreis Gotha angesiedelt sein. Preiswürdig sind neben dem herausragenden Einsatz für den Erhalt von Einzelobjekten ebenso die handwerkliche Umsetzung denkmalpflegerischer Belange als auch planerische Leistungen.

Die Vorschläge können von Einzelpersonen, Vereinen, Kommunen oder auch von Berufsvereinigungen eingereicht werden. Notwendig für die Beurteilung durch eine fachkundige Jury ist eine fundierte Begründung, die möglichst eine detaillierte Beschreibung der Leistung, biographische Angaben der oder des zu Ehrenden als auch Fotos enthalten sollte.

Für Rückfragen stehen Vera Platz (Tel. 03621 214-166) und Katrin Kühnemund (Tel. 03621 214-165) von der Unteren Denkmal¬schutzbehörde gern zur Verfügung. Vorschläge sollten gerichtet werden an das Landratsamt Gotha, Untere Denkmalschutzbehörde, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha.

Tipp: Der komplette Ausschreibungstext findet sich auch nochmals im Internet unter www.kreis-gth.de/index.php?id=148 .

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