Rechtzeitig arbeitsuchend melden – auch online möglich

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Im Frühjahr beenden viele Jugendliche ihre Ausbildung. Die meisten werden sicher von ihren Betrieben übernommen. Wenn die Übernahme nicht möglich ist, kann die Agentur für Arbeit Gotha helfen und schnell eine neue Beschäftigung suchen. Hierzu müssen sich die Auszubildenden rechtzeitig arbeitsuchend melden.

Grundsätzlich gilt, dass Beschäftigte, deren Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis endet, sich drei Monate vor dem Auslaufen des Vertrages arbeitsuchend melden müssen. Anders ist es bei Jugendlichen einer betrieblichen Ausbildung. Hier gibt es keine gesetzliche Vorschrift. „Ich empfehlen allen, die bereits wissen, dass sie nicht übernommen werden, sich so schnell wie möglich bei uns zu melden. Nur so können wir nach einem passenden Arbeitsangebot suchen und Arbeitslosigkeit vermeiden“, sagte Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

Für die Arbeitsuchendmeldung muss man nicht persönlich in die Arbeitsagentur kommen. Am schnellsten und bequemsten geht unter www.arbeitsagentur.de/eservice von Zuhause aus. Hier können Jugendliche auch ihr Bewerberprofil veröffentlichen und sich regelmäßig Stellenangebote zuschicken lassen. Unabhängig von Öffnungszeiten können sie ihre Daten und den Lebenslauf eingeben. Das bietet Transparenz über die eigenen Daten und eine schnellere Vermittlungschance. In einem Gespräch beraten die Arbeitsvermittler zum Arbeitsmarkt und informieren, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.

Sollte es trotz Unterstützung durch die Arbeitsagentur nicht mit einem Anschlussarbeitsverhältnis klappen, kann der Antrag auf Arbeitslosengeld auch online gestellt werden unter www.arbeitsagentur.de/eservice.

Neben der Online-Meldung ist auch eine persönliche, schriftliche oder telefonische Meldung unter der kostenfreien Hotline 0800 4 5555 00 möglich.