Regelschulen nehmen Anmeldungen entgegen

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Parallel zu den Gymnasien nehmen auch die staatlichen Regelschulen im
Landkreis Gotha ab März die Anmeldungen für die künftigen Fünftklässler
entgegen. Vom 14. bis zum 19. März kann die Anmeldung schriftlich oder
persönlich vorgenommen werden. Darauf weisen das Staatliche Schulamt
Westthüringen sowie das Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur
des Landkreises Gotha hin.
Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegungen des
jeweiligen Schulträgers im gültigen Schulnetzplan bestimmt. Ist die
Aufnahmekapazität erreicht, besteht kein Rechtsanspruch für den Besuch der
gewünschten Schule. Die Anmeldung bedeutet nicht automatisch auch die
Annahme in der gewünschten Einrichtung. Wichtig auch: Ein Wechsel der
Schule kann nur am Schuljahresende erfolgen. Ausnahmen sind in begründeten
Einzelfällen (z. B. Umzug, Ordnungsmaßnahme etc.) nach Antrag beim
Staatlichen Schulamt im Einvernehmen mit dem Schulträger möglich.

Wer zur einzigen Thüringer Gemeinschaftsschule im Landkreis, der TGS Am
Inselsberg Tabarz, wechseln möchte, muss sich ebenso in diesem Zeitraum
angemeldt werden.

Bei der Wahl der weiterführenden Schule sollten Eltern vor allem den für
die Schüler günstigsten Schulweg berücksichtigen. Grundsätzlich erstattet
der Landkreis Gotha als zuständiger Schulträger nur die Beförderungskosten
zwischen Wohnort und der nächstgelegenen staatlichen Schule, die den
angestrebten Bildungsabschluss anbietet.
Nähere Informationen zu den Regelungen geben die Schulen selbst oder das
Staatliche Schulamt Westthüringen.