Richtlinie zur Vergabe von Straßennamen beschlossen

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Straßennamen sind uns heute geläufig und vertraut. Sie gehören im Kleinen und im Großen zur Ortsorientierung. Seit der Ersterwähnung 775 hat sich Gotha vom Flecken am Wiegwasser, über die mittelalterliche Stadt zur Residenzstadt aufgeklärter Fürsten und später zu einer Stadt des blühenden Bürgertums entwickelt.

 

Zunächst genügten Hausmarken oder Flurnamen, um Orte und Menschen zu erreichen. Seit dem 18. Jahrhundert wurde mit der wachsenden Stadt die Straßenbezeichnung zur Erinnerung an geschichtliche Ereignisse oder zur Ehrung bedeutender Persönlichkeiten verwendet. Aus Straßennamen lassen sich Stadt- und Zeitgeschichte ablesen. Politische Umbrüche wie der Nationalsozialismus oder die Zeit nach 1945 spiegelten sich in vielen Umbenennungen wieder.

 

In der Stadtverwaltung Gotha wird eine Liste mit Namen und Ereignissen geführt, die durch Vorschläge laufend ergänzt werden kann. So wurden zum Beispiel unsere Partnerstädte als zu vergebende Namen beschlossen. So gibt es im Wohngebiet „Güldene Aue“ inzwischen die Gastoniastraße und die Kielcestraße und vielleicht auch bald ein Martin- und eine Aduastraße. Vorschläge wie unter anderem Marianne Brand oder der Pfarrer der bekennenden Kirche Gerhard Bauer wurden eingebracht und im Falle der Bauhauskünstlerin bereits bei einer Umbenennung eines Teils der Eschleber Straße berücksichtigt.

 

Nun hat der Stadtrat der Stadt Gotha in seiner letzten Sitzung eine Richtlinie beschlossen, die zukünftig den Umgang mit Straßenbenennungen regeln soll und die Entscheidungen für die Bürger transparent und nachvollziehbar macht.

 

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