Rund 780.000 Euro fehlen dem Landkreis

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Der Landkreis Gotha muss 2015 voraussichtlich mit knapp 780.000 Euro weniger Landeszuweisungen auskommen als bislang erwartet. Der beschlossene Haushaltsplan sah 57,8 Mio. Euro allgemeiner Zuweisungen vor; nach dem seit Freitag vorliegenden vorläufigen Bescheid des Thüringer Innenministeriums sind es allerdings nur noch 57,03 Mio. Euro.

Landrat Konrad Gießmann hofft darauf, dass dies nicht die letztgültigen Zahlen bleiben. Hintergrund ist: Der Freistaat Thüringen hat noch keinen Etat für 2015; die Zahlungen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden zunächst als vorläufig ausgewiesen. „Die neue Landesregierung ist unter anderem mit dem Versprechen angetreten, die finanzielle Ausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise zu verbessern. Die aktuelle Post spricht eine andere Sprache. Es wird sich also bei der Haushaltsdebatte 2015 im Landtag zeigen, was diese Versprechen wert sind.“

 

Hoffnungen zunichte durch Minder- statt Mehreinnahmen

 

Für die aktuelle Finanzsituation hat die verminderte Zuweisung, die quartalsweise in Abschlägen gezahlt wird, zunächst keine Auswirkungen. „Wir gehen vom heutigen Zeitpunkt nicht davon aus, dass Investitionen auf der Kippe stehen oder der beschlossene Haushalt vom Landesverwaltungsamt nicht genehmigt wird“, so Gießmann mit Verweis auf die Vorläufigkeit. Er sieht in der Mitteilung des Innenministeriums aber auch ein klares Signal des Landes an die Kommunen: „Anstelle vermeintlicher Mehreinnahmen müssen wir mit weniger Zuwendungen rechnen.“ Der Kreischef findet sich angesichts dieser Entwicklung in seiner Skepsis bestätigt, die er im Dezember im Kreistag äußerte. Damals war ein Entwurfsschreiben aus dem Thüringer Finanzministerium, aus dem man eine höhere Landeszuweisung für den Landkreis Gotha ableiten konnte, gleich mehreren Fraktionen einen Dringlichkeitsantrag wert. Tenor: Etwaige Mehreinnahmen sollten zur Reduzierung des Kreisumlagebetrags eingesetzt werden. Gießmann bezweifelte seinerseits die Verbindlichkeit des Schreibens und forderte den Kreistag infolge von Formfehlern zur Rücknahme auf. Nachdem dieser sich verweigerte, beanstandete der Landrat den Beschluss, da eine Dringlichkeit zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben war. Über die Beanstandung muss nun das Landesverwaltungsamt entscheiden.

 

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