Stadt Gotha führt Hundebestandsaufnahme durch

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Wie nahezu alle Städte in Deutschland, erhebt auch die Stadt Gotha eine jährliche Hundesteuer von den Hundehaltern im Stadtgebiet Gotha. Dies setzt voraus, dass der Hundehalter seinen Hund bei der Stadtverwaltung Gotha anmeldet. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 72,00 € für den ersten Hund im Haushalt, sowie 85,00 € für den zweiten Hund und 95,00 € für jeden weiteren Hund. Die Steuer für einen der, in der Hundesteuersatzung der Stadt Gotha, gelisteten Hunde beträgt 400,00 €.

 

In Gotha sind insgesamt bereits 2.423 Hunde, darunter 2.215 1.-Hunde und 207 weitere Hunde, gemeldet. Von den, in der Hundesteuersatzung gelisteten, sog. gefährlichen Hunden sind in der Stadt Gotha 46 registriert. Leider musste in der Vergangenheit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt Gotha entschieden eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Hierzu werden in den nächsten Wochen, durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma, alle Haushalte in Gotha aufgesucht. Die Firma wird durch Befragungen den vorhandenen Hundebestand feststellen. Jeder Mitarbeiter trägt sichtbar eine von der Stadt Gotha ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Vorhabens werden keine Wohnungen betreten und keine Steuern vor Ort erhoben.

 

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Im Weiteren können Bußgelder von bis zu 5.000 € erhoben werden. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter – insofern noch nicht geschehen – seinen Hund schnellstmöglich anzumelden.

 

Für Rückfragen bezüglich der Hundesteuer steht die Abteilung Steuern der Stadtverwaltung Gotha, Frau Fein, telefonisch 222-241 zur Verfügung.

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