Stillen Feiertag angemessen begehen

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Auf den besonderen Schutz des Karfreitags am 22. April 2011 weist das Ordnungsamt des Landkreises Gotha vorsorglich hin.

Nach dem Thüringer Feiertagsgesetz sind an diesen so genannten stillen Tagen, zu denen auch der Volkstrauertag, Totensonntag und zu Teilen der Heiligabend zählen, musikalische und unterhaltende Veranstaltungen in Gastwirtschaften und deren Nebenräumen nicht gestattet. Auch öffentliche sportliche Veranstaltungen sind untersagt, um auf den Charakter des Tages Rücksicht zu nehmen. Gleiches gilt für Spielhallen und Videotheken. Der besondere Schutz beginnt bereits um drei Uhr morgens.

Publiziert: 18. April 2011, 13.26 Uhr