Taubert schlägt zügige Umsetzung des Rundfunk-Verfassungsgerichtsurteils beim MDR vor

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Die Landtagsspitzenkandidatin der Thüringer SPD, Heike Taubert, hat den MDR aufgefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zügig umzusetzen. Das Gericht hatte Ende März Vorgaben für Arbeit und Zusammensetzung der Rundfunkanstalten und ihrer Gremien gemacht.

Heike Taubert sagte: „Die Zusammensetzung des Rundfunkrates muss geändert werden, da der Anteil staatlicher und staatsnaher Vertreter den verfassungsrechtlichen Anforderungen nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr entspricht. Ich bin der Meinung, dass nach über 20 Jahren überprüft werden sollte, ob die Zusammensetzung des Rundfunkrates noch den gelebten gesellschaftlichen Verhältnissen in unseren drei Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entspricht.“

Nach Heike Tauberts Ansicht bleiben ganze Lebensbereiche ausgeblendet. „Das Bundesverfassungsgericht hat aber deutlich gefordert, mehr Offenheit und Pluralität in die Sender hineinzutragen. Ich könnte mir vorstellen, verpflichtend Vertreter von beispielsweise Sozial- und Familienverbänden, Wohlfahrtsverbänden, Umweltverbänden, kulturellen Einrichtungen oder des Lesben- und Schwulenverbandes sowie auch von Minderheitsverbänden mit in den Rundfunkrat aufzunehmen.“

Heike Taubert forderte gleichzeitig mehr Transparenz. „Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil nachdrücklich betont. Warum soll ein Rundfunkrat nicht öffentlich tagen, wenn es um die Richtlinien des Rundfunk- und Fernsehprogramms geht? Bei dieser Gelegenheit könnte der Rundfunkstaatsvertrag zugleich an die weiteren vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen angepasst werden. Es muss hier bald losgehen – schnellstmöglich. Bei dem bekannten Arbeitstempo der Staatskanzlei muss Thüringen aber wohl auf neue Erkenntnisse warten, bis ich dort eingezogen bin.“