Termin 31.03.2015 beachten für die Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

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Seit Januar läuft das Meldeverfahren zur Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Private und öffentliche Arbeitgeber, die durchschnittlich 20 und mehr Beschäftigte haben, sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt abführen. Die Agentur für Arbeit Gotha führt diese Erhebung durch.

Im Agenturbezirk Gotha sind 684 Unternehmen zur Meldung verpflichtet. Bislang haben nur ein Viertel der Firmen (163) die Unterlagen abgegeben. Damit steht die Rückmeldung von 75 Prozent der meldepflichtigen Betriebe noch aus.

„Noch bis zum 31. März 2015 läuft die Meldefrist. Ich empfehle den Firmen, nicht bis zur letzten Minute zu warten, sondern zeitnah die Meldung abzugeben. Diese kann online erfolgen über die Internetseite www.rehadat-elan.de. Das Programm bietet zahlreiche Eingabehilfen und Plausibilitätsprüfungen und leitet die Meldung direkt an die jeweils regional zuständige Stelle weiter“, sagte Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

Beschäftigungspflichtige Unternehmen, die bislang keine Unterlagen erhalten haben oder Unternehmen, welche die Abgabe entrichtet haben sind, genauso fristgerecht anzeigepflichtig. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Arbeitgeber, die der Anzeigepflicht nicht oder nicht vollständig bzw. fehlerhaft nachkommen, handeln ordnungswidrig.

Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer steht den Unternehmen ihr persönlicher Ansprechpartner im ArbeitgeberService der Agentur für Arbeit Gotha zur Verfügung. Telefonisch ist der ArbeitgeberService unter der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 20 erreichbar.