Thüringen erlässt neue Corona-Verordnung: Weitere Erleichterungen und Öffnungen

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In einer Pressekonferenz stellte Thüringen Gesundheitsministerin Heike Werner (Die Linke) heute die neuen Relegungen für den Freitstaat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie vor. Zuvor hatte man die geltenden Regeln bis zum 13. Juni verlängert, gleichzeitig aber auch den Krisenstab des Innenministeriums aufgelöst. Damit ist die Gesundheitsministerin gleichzeitig oberste Corona-Beauftragte im Freistaat. Ziel sei es, das Infektionsgeschehen deutlich lokaler zu beobachten und gleichzeitig auch zu reagieren. 

Alle noch geschlossenen Bereiche sollen jetzt weitgehend geöffnet werden. Das private Lebensumfeld der Menschen solle sich normalisieren. So gilt zwar weiterhin eine Empfehlung geringe Kontakte zu halten, aber dies sei keine verbindliche Beschränkung mehr und werde auch nicht mehr kontrolliert. Hier setze man auf Eigenverantwortung.

Familienfeiern wieder möglich

Damit sind ab Samstag Familienfeiern wieder möglich. Bis zu 75 Personen im Freien und bis 30 Personen in geschlossenen Räumen. Bei mehr Gästen bedarf es einer Genehmigung des örtlichen Gesundheitsamtes samt Hygienekonzept.

Kinos, Theater, Konzerthallen in geschlossenen Räumen können mit einem Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. Dabei darf dies nur mit Sitzplätzen stattfinden. Auch Seniorenclubs dürfen wieder öffnen und Reisebusveranstaltungen sind wieder möglich. Eine Einschränkung gilt für Theater in öffentlicher Hand, diese dürfen den Spielbetrieb in Innenräumen bis zum 31. August 2020 nicht wieder aufnehmen.

Schulen und KITAs auf dem Weg zur Normalität

Im Schuljahr 2020/2021 soll wieder in allen deutschen Schulen der normale Betrieb beginnen. Ab 15. Juni werden die Grundschulen und KITAs wieder in einen eingeschränkten Regelbetrieb gehen. D.h. eine täglich verlässliche Betreuung für sechs bis acht Stunden. Auch eine Hortbetreuung soll wieder möglich sein. Dies alles gelte allerdings nur, solange das Infektionsgeschehen auf so niedrigem Niveau wie aktuell bleibt.

Besuche wieder möglich

In Pflegeeinrichtungen und Kliniken gibt es kein Besuchsverbot mehr. Pro Tag darf jeder Bewohner oder Patient einen Besucher für maximal zwei Stunden empfangen.

Messen, Ausstellungen, Thermen, Saunen und Erlebnisbäder dürfen wieder öffnen, aber auch diese müssen ein Hygienekonzept beim Gesundheitsamt einreichen. Hier sehe man eine hohe Gefahr der Ansteckung und setze auf unbedingte Hygieneregeln.

Volskfeste weiterhin nicht möglich

Diskotheken, Clubs, Bordelle oder Swingerclubs bleiben weiter geschlossen. Auch Volks-, Dorf- oder Stadtfeste und Sportveranstaltungen mit Zuschauern bleiben weiter verboten. In Einzelfällen dürfen die Gesundheitsämter entsprechende Veranstaltungen genehmigen.

Die Abstandsregeln, Hygieneregeln und auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften bleibt erhalten. Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 15. Juli 2020.

H&H Makler

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