Tyra Falta und Michael Göring ziehen in den Wahlkampf

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Der Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen Gotha hat seine Direktkandidaten zur Landtagswahl für den Wahlkreis Gotha II und Sömmerda I – Gotha III gewählt.

Tyra Falta

Im Wahlkreis Gotha II vertritt Tyra Falta aus Gotha die Grünen. Die 34-jährige Sozialpädagogin gehört seit der Kommunalwahl vom 25. Mai dem Gothaer Stadtrat an. Sie will sich besonders für die Verbesserung der Situation der Hebammen in Thüringen, ein starkes landespolitisches Engagement gegen Rechtsextremismus und die schnellstmögliche Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zur finanziellen Gleichstellung von staatlichen und freien Schulen in Thüringen einsetzen. Immerhin verfügt Gotha mit der Evangelischen Grund- und Regelschule über zwei Schulen, die durch die Politik der Landesregierung erheblich benachteiligt wurden.

Michael Göring

Im Wahlkreis Sömmerda I – Gotha III kandidiert Michael Göring aus Ingersleben, 61 Jahre und Pfarrer im Ruhestand, der dem Gothaer Kreistag und dem Gemeinderat Nesse-Apfelstädt angehört. Er will sich besonders für eine Verbesserung des ÖPNV im Wahlkreis einsetzen, der mit dem letzten Fahrplanwechsel besonders im Nordkreis Gotha auf der Strecke Gotha-Bad Langensalza zu massiven Verschlechterungen geführt hat. Die im Raum stehende Stilllegung der Bahnhöfe Bufleben und Ballstädt zeigt ebenfalls deutlich, wie massiv Verkehrsminister Carius (CDU) den Schienennahverkehr vernachlässigt. Auch ihm liegt ein starkes landespolitisches Engagement gegen Rechtsextremismus am Herzen, befindet sich mit Ballstädt doch ein akuter Brennpunkt in seinem Wahlkreis.

Beide Kandidaten wollen sich außerdem intensiv gegen Fracking engagieren, dass in beiden Wahlkreisen ein Problem darstellt, betrachtet man die 2010 für den Konzern BNK Petroleum erfolgte Ausweisung dreier Aufsuchungsfelder, die große Teile Nord- und Mittelthüringens umfassen, auch wenn dieser seine Aktivitäten in Thüringen mittlerweile eingestellt hat. Schließlich gilt ihre Aufmerksamkeit auch der Ausweisung von weiteren Naturschutzgebieten, die in die Zuständigkeit des Landes fallen, so konkret des FFH-Gebiets „Krahnberg-Kriegberg“ bei Gotha und des FFH-Gebiets „Hainaer Holz“, um diese weitgehend vor wirtschaftlichen Eingriffen zu schützen. Im Fall des Hainaer Holzes ist die Ausweisung längst überfällig, haben die Naturschutzverbände doch bereits in den 90er Jahren die notwendigen Fachgutachten erstellt.