Unternehmen können ehemalige Beschäftigte bei der Beantragung von Arbeitslosengeld unterstützen

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Eine Entlassung ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein erheblicher Einschnitt. Um zügig Arbeitslosengeld zu erhalten, brauchen die ehemaligen Beschäftigten die Arbeitsbescheinigung. Diese ist vom Unternehmen mit der Verdiensthöhe und den Gründen des Beschäftigungsendes auszufüllen. Nur dann kann die Agentur für Arbeit rechtzeitig Arbeitslosengeld auszahlen und die Menschen können sich voll und ganz auf das konzentrieren, worauf es ankommt – auf die Arbeitsuche.

Die Arbeitsbescheinigung sollte unmittelbar nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Es ist übrigens nicht erforderlich den letzten Verdienst zu bescheinigen, wenn dieser erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses abgerechnet wird. Die Bescheinigung kann also bereits vor der letzten Abrechnung ausgefüllt werden. „Unternehmen können die Arbeitsbescheinigung jetzt auch online erstellen und sparen Zeit und Geld. Damit helfen Sie uns, arbeitslosen Menschen noch schneller ihr Arbeitslosengeld auszahlen zu können“, sagt Beatrice Ströhl, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Erfurt.

Die Bescheinigung zum Download ist unter www.arbeitsagentur.de àFormulare à Unternehmen zu finden.

H&H Makler