Verbrennzeit beginnt Anfang Oktober

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Der Zeitraum fürs Verbrennen von trockenem und unbelasteten Baum- oder Strauchschnitt steht fest: Vom 6. Oktober bis einschließlich 20. Dezember 2014 dürfen die Gartenfeuerchen auf privat genutzten Grundstücken lodern. Auf die entsprechende Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt vom 4. September veröffentlicht wurde, macht das Umweltamt aufmerksam. Mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage kann täglich ein Zeitkorridor zwischen 10 und 18 Uhr hierfür genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die betreffende Stadt oder Gemeinde ihr Einverständnis erteilt hat.

Wie in den vorangegangenen Jahren wurden die Kommunen vorab befragt, ob sie von der Genehmigung zur Verbrennung ausgenommen werden wollen. Danach bleiben Gartenfeuerchen auf eigenen Wunsch auch weiterhin verboten in den gesamten Gemarkungen der Stadt Gotha inkl. der Ortsteile, der Stadt Waltershausen, der Stadt Tambach-Dietharz, der Stadt Friedrichroda mit Ausnahme des Ortsteils Ernstroda, der Gemeinde Tabarz, der Gemeinde Günthersleben-Wechmar, dem Ortsteil Neudietendorf der Landgemeinde Nesse-Apfelstädt und der Gemeinde Georgenthal.

Erhalten geblieben sind hingegen die Bestimmungen, dass außer dem trockenen Baum- und Strauchschnitt keine weiteren Stoffe oder Abfälle verbrannt werden dürfen. Mindestabstände wie 50 Meter zu öffentlichen Straßen, 15 Meter zu Gebäudeöffnungen oder 100 Meter zu Waldflächen sind ebenfalls einzuhalten. Auch dürfen die Feuer nicht unbeaufsichtigt bleiben, und die Glut muss anschließend ordentlich gelöscht werden. Missachtungen dieser Vorgaben werden als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern belegt.

Wer nicht verbrennen darf oder will, kann den Baum- und Strauchschnitt in den Wertstoffhöfen in Gotha (Kindleber Str. 188), Waltershausen (Heinrich-Schwerdt-Str. 16), Ohrdruf (Halbmondsweg/Hinter den Teichen), Gräfentonna (Niedergrabenstr. 9a) oder Kornhochheim (Hauptstraße) abgeben.