Vertreter der christlichen Kirchen plädieren in Brief an Ramelow für Ablehnung

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Der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung in Thüringen, Christhard Wagner, und der Leiter des Katholischen Büros in Thüringen, Winfried Weinrich, plädieren in einem Brief an Ministerpräsident Bodo Ramelow dafür, dem Gesetz zur Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten im Bundesrat nicht zuzustimmen. Am 17. Juni wird dieses Gesetz im Plenum des Bundesrates verhandelt. Der Bundestag hatte dem Gesetzesentwurf bereits am 13. Mai zugestimmt.

Aus Sicht der beiden Kirchenvertreter sind die „hohen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 14. Mai 1996 und die Asylverfahrensrichtlinie an die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat aufstellen, im vorliegenden Gesetz nicht erfüllt.“ Die Menschenrechts- und Sicherheitslage in den drei Staaten lasse erhebliche Zweifel daran aufkommen, dass landesweit alle Bevölkerungsgruppen vor Verfolgung sicher seien. Neben Berichten über Misshandlung und Folter durch Sicherheitsbehörden gebe es weitere Missstände wie eine unvollkommene Unabhängigkeit der Justiz und gravierende Einschränkungen von Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. „In allen drei Ländern werden die Rechte von Frauen, von Angehörigen religiöser Minderheiten wie Christen, von Journalisten, Oppositionellen sowie Homosexuellen erheblich verletzt“, so Wagner und Weinrich in ihrem Schreiben an den Ministerpräsidenten.

Darüber hinaus habe man das ursprüngliche Ziel des Gesetzes, die Zahl von nicht aussichtsreichen Asylanträgen relevant zu verringern, mittlerweile ohnehin erreicht. Die Zahlen algerischer, marokkanischer und tunesischer Asylbewerber seien in den vergangenen Monaten deutlich gesunken. Beispielweise hätten im Januar noch 1563 Algerier einen Asylantrag gestellt, im März seien es nur noch 225 gewesen. Informationskampagnen in den Herkunftsländern, die über die geringen Anerkennungsquoten in Deutschland aufklären, hätten zu einer spürbaren Reduzierung der Anträge geführt. „Solche Informationskampagnen sind einer Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten vorzuziehen.“ Denn werde ein Land als sicheres Herkunftsland eingestuft, müsse der Asylbewerber im Verfahren selbst nachweisen, dass ihm in seiner Heimat Verfolgung droht. Dieser Nachweis sei sehr schwer zu führen, so die beiden Kirchenvertreter.

Rückfragen: Solveig Grahl, 0162-2048755, Peter Weidemann, 0170-3259948