Veterinäramt lockert Bestimmungen nach Risikoabschätzung

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Geflügel darf ab kommenden Freitag (13. März) im gesamten Landkreis Gotha wieder im Freien gehalten werden. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hebt mit Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung im Amtsblatt am 12. März die seit Ende November geltenden Einschränkungen zur Prophylaxe gegen die Geflügelpest auf. Damit entfällt ebenfalls das seither bestehende Verbot von Geflügelmärkten und Tauschbörsen. Hintergrund für die Lockerung der Bestimmungen ist eine Empfehlung des Thüringer Gesundheitsministeriums. Sie stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufhebung der Stallpflicht nach eigener Risiko¬einschätzung vor Ort frei. Das Kreisveterinäramt nutzt diese Möglichkeit im Sinne der gewerblichen und privaten Geflügelhalter der Region. Nachdem letztmalog bei einem Wildvogel Anfang 2015 im Landkreis Nordhausen das Geflügelpestvirus nachgewiesen wurde, sind die Untersuchungen zahlreicher Proben von Wildvögeln und Hausgeflügel aus dem Landkreis Gotha und darüber hinaus in ganz Thüringen ohne Nachweis verlaufen. Die letzten Geflügelpestfälle meldete Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls im Januar. Seither traten bundesweit keine weiteren Geflügelpest-Infektionen auf.

Veterinäramt rät: Bestände eigenverantwortlich schützen

Das Veterinäramt empfiehlt aber weiterhin allen Geflügelhaltern dringend, ihre Bestände in eigener Verantwortung zu schützen und den Kontakt zu Wildvögeln zu unterbinden. Insbesondere sollte die Fütterung nur in geschützten Stallbereichen erfolgen, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben. Ferner empfiehlt sich, die Auslaufbereiche ohne Oberflächenwasser und damit unattraktiv für Wildvögel zu gestalten. Wildvögel sollten auch keinen Zugang zu Futter und Einstreu des Hausgeflügels erlangen. Auch bei fortgesetzter Stallhaltung sind Sicherheitsmaßnahmen weiterhin einzuhalten. Das betrifft z. B. die Einschränkung des Personenverkehrs, den Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten der Stallungen und die Nutzung von Stiefel-Desinfektionsmatten oder -bädern unmittelbar vor den Stallzugängen. In Verdachtsfällen (z. B. Krankheit, Verlust, Einbruch der Legeleistung) ist umgehend ein Tierarzt hinzuzuziehen.

Die nun aufgehobene Stallpflicht betraf sämtliche Geflügelhalter in einer 500-Meter-Zone rund um die Ufer der Speicher Wangenheim und Dachwig, die als Rastgebiete von Wildvögeln gelten, sowie in Gemeinden bzw. Ortsteilen im Nahbereich großer Tierhaltungen (namentlich: Eberstädt, Neufrankenroda, Metebach, Sonneborn, Brüheim, Gamstädt, Kleinrettbach, Neudietendorf, Kornhochheim, Apfelstädt, Grabsleben, Großrettbach, Cobstädt, Seebergen, Wandersleben, Mühlberg und Wechmar).