Erleichterungen für Handel

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Nach Thüringen und Bayern gelten fortan auch Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als frei von der Rinderseuche BHV1. Darauf und auf die damit verbundenen Erleichterungen beim Handel weist das Veterinär- und Lebensmittel¬überwachungsamt des Landkreises Gotha hin. Bisher notwendige Untersuchungen der nach Thüringen verbrachten Rinder und daraus eventuell resultierende Quarantänemaßnahmen sind nicht mehr erforderlich. Die Kontrolluntersuchungen in den Rinderbeständen des Land¬kreises Gotha laufen planmäßig weiter. Über konkrete tierseuchenhygienische Anforderungen an den Handel mit Rindern und die weiteren Untersuchungsprogramme im Landkreis gibt das Veterinäramt unter 03621 214-903 oder 03621 214-904 gern Auskunft.

Hintergrund

Die BHV1-Infektion des Rindes („Rinderherpes“) ist eine anzeige¬pflichtige Tierseuche, die bereits seit 1997 staatlich bekämpft wird. Sie ist weltweit verbreitet. Bei Rindern verursacht das Virus vor allem Erkrankungen der oberen Luftwege, aber auch Infektionen an den Fortpflanzungsorganen sind möglich. Häufig verlaufen Infektionen mild, sogar ohne erkennbare Krankheitsanzeichen. Eine derartige „stumme“ Verlaufsform kann aber  jederzeit in eine akute Erkrankung übergehen. Einmal infizierte Rinder bleiben lebenslang Virusträger. Diese Viruseigenschaften machen die Bekämpfung so schwierig. Neben schweren Störungen der Tiergesundheit können akute Krankheitsverläufe auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Für den Menschen ist das BHV1 ungefährlich.