Vorschlagsfrist für den Landkreis Gotha läuft ab

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Nur noch bis Ende Mai können Vorschläge für den diesjährigen Denkmalschutzpreis eingereicht werden. Auf den Stichtag 31.05.2014 weist das Landratsamt Gotha hin. Bereits zum dreizehnten Mal soll somit außergewöhnliches Engagement für den Erhalt historischer Bausubstanz geehrt werden. Die Auszeichnung ist mit 1.500 Euro dotiert und kann an Denkmaleigentümer, Architekten, Planer und Interessenvereinigungen ausgereicht werden. Wichtig: Die zu ehrende Leistung muss im Landkreis Gotha angesiedelt sein. Preiswürdig sind neben dem herausragenden Einsatz für den Erhalt von Einzelobjekten ebenso die handwerkliche Umsetzung denkmalpflegerischer Belange als auch planerische Leistungen.

Die Vorschläge können Einzelpersonen, Vereine, Kommunen oder auch Berufsvereinigungen einreichen. Notwendig für die Beurteilung durch eine fachkundige Jury ist eine fundierte Begründung, die möglichst eine detaillierte Beschreibung der Leistung, biographische Angaben der oder des zu Ehrenden als auch Fotos enthalten sollte.

Für Rückfragen stehen Vera Platz (Tel. 03621 214-166) und Katrin Kühnemund (Tel. 03621 214-165) von der Unteren Denkmal­schutzbehörde gern zur Verfügung. Vorschläge sollten gerichtet werden an das Landratsamt Gotha, Untere Denkmalschutzbehörde, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha.