Wann dürfen die Feuerchen im Landkreis Gotha wieder lodern?

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Der Zeitraum fürs Verbrennen von trockenem und unbelasteten Baum- oder Strauchschnitt steht fest: Von Montag, 21. Oktober, bis einschließlich 12. April 2014 dürfen die Gartenfeuerchen auf privat genutzten Grundstücken lodern.

Daran erinnert das Umweltamt, das eine entsprechende Allgemeinverfügung im Amtsblatt vom 5. September veröffentlicht hat. Mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage sowie des Zeitraums vom 14. Dezember bis 12. Januar 2014 kann dafür täglich ein Zeitkorridor zwischen 10 und 18 Uhr genutzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die betreffende Stadt oder Gemeinde ihr Einverständnis erteilt hat.

Wie in den vorangegangenen Jahren wurden die Kommunen vorab befragt, ob sie von der Genehmigung zur Verbrennung ausgenommen werden wollen. Danach bleiben Gartenfeuerchen auf eigenen Wunsch auch weiterhin verboten in den gesamten Gemarkungen der Stadt Gotha inkl. der Ortsteile, der Stadt Tambach-Dietharz, der Stadt Friedrichroda inkl. des Ortsteils Finsterbergen, der Gemeinde Tabarz, der Gemeinde Günthersleben-Wechmar, der Gemeinde Georgenthal und im Innenbereich des Ortsteils Neudietendorf der Landgemeinde Nesse-Apfelstädt.

Erhalten geblieben sind hingegen die Bestimmungen, dass außer dem trockenen Baum- und Strauchschnitt keine weiteren Stoffe oder Abfälle verbrannt werden dürfen. Mindestabstände wie 50 Meter zu öffentlichen Straßen, 15 Meter zu Gebäudeöffnungen oder 100 Meter zu Waldflächen sind ebenfalls einzuhalten. Auch dürfen die Feuer nicht unbeaufsichtigt bleiben, und die Glut muss anschließend ordentlich gelöscht werden. Missachtungen dieser Vorgaben werden als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern belegt.

Wer nicht verbrennen darf oder will, kann den Baum- und Strauchschnitt in den Wertstoffhöfen in Gotha (Kindleber Str. 188), Waltershausen (Heinrich-Schwerdt-Str. 16), Ohrdruf (Halbmondsweg/Hinter den Teichen), Gräfentonna (Niedergrabenstr. 9a) oder Kornhochheim (Hauptstraße) abgeben.