Winterdienst in Gotha

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Fliesenstudio Arnold

Noch steht uns der Winter bevor und damit verbunden werden, wie in den letzten Jahren, Schneefall und Eisglätte sein. Vor diesem Hintergrund möchte die Stadt Gotha vor dem ersten Schneefall auf die Regelungen zum Winterdienst hinweisen.

Insbesondere wird auf die Beachtung der Regelungen der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Gotha (Straßenreinigungssatzung) zur Durchführung des Winterdienstes im Rahmen der Anliegerpflichten hingewiesen.

Verpflichtet zum Winterdienst sind die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Wege, Straßen und Plätze erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke.

Die Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes gilt an Wochentagen von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Das Räumen und Streuen der Gehwege schließt das Freihalten von Fußgängerzugängen zu Ampel- und Straßenübergängen mit ein. Weiterhin ist für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,00 m zu räumen.

Besonders zu beachten ist, dass im Bereich von Haltestellen des ÖPNV ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 5 m zu räumen ist.
Weitere Modalitäten zur Durchführung des Winterdienstes sind der Straßenreinigungssatzung zu entnehmen. Diese wurde im Rathauskurier 04/2010 veröffentlicht und kann im Internet unter www.gotha.de nachgelesen werden.

Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

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