Zweite Lesung des Haushaltsplanentwurfs für 2012 steht heute im Mittelpunkt

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Zur zweiten Lesung des Haushaltsplanentwurfs tritt der Gothaer Kreistag am heutigen Mittwoch, 9. November, im Spohrsaal zusammen. Dabei werden die Änderungsvorschläge der Verwaltung und der Kreistagsfraktionen zum 2012er Etat zur Abstimmung aufgerufen. Die Sitzung ist öffentlich und beginnt um 18 Uhr.

Verwaltungsvorlage senkt Umlagesoll um rund 2,14 Mio. Euro

Landrat Konrad Gießmann legt die zusammengefassten Änderungsanträge der Kreisverwaltung zur Abstimmung vor. In der Summe kann damit die von den Gemeinden zu erhebende Kreisumlage um 2.142.000 Euro reduziert werden. Das entspricht einem neuen Hebesatz von 35,06 Prozentpunkten. Der erste Entwurf, der Ende September vorgelegt wurde, sah noch einen Anteil von 37,2 Prozent vor. „Die Welt ist nach dem Redaktionsschluss des ersten Entwurfs Ende August natürlich nicht stehengeblieben“, sagt Landrat Konrad Gießmann angesichts der erheblichen Veränderungen.

Möglich wird dies unter anderem durch die Anfang Oktober festgestellte gute Entwicklung bei den Bedarfs­gemeinschaften (HARTZ IV), deren Zahl weiter gesunken ist auf derzeit rund 7.200. Unterm Strich werden damit 385.200 Euro weniger benötigt als ursprünglich veranschlagt. Knapp 410.000 Euro bringt zudem die in der letzten Sitzung beschlossene Verschmelzung der Personenverkehrsgesellschaft auf den Landkreis Gotha ein, deren Geldbestände einmalig in den Haushalt vereinnahmt werden können. Positiv wirken sich ferner die Entnahme von 470.000 Euro aus der allgemeinen Rücklage zur Finanzierung von Investitionen, die um rund 200.000 Euro verringerte Zinsbelastung infolge der Umschuldung eines Kredits sowie die Auflösung der für einen Rechtsstreit angesparten Sonderrücklage über rund 140.000 Euro aus.

Ebenfalls in das Gesamtpaket eingerechnet sind Verbesserungen von rund 332.000 Euro, die sich durch die Neuregelung der Schülerspeisung ergeben. „In der Summe leisten wir mit diesen Veränderungen einen erheblichen Beitrag, um die finanziellen Belastungen für die Kommunen zu lindern“, sagt Gießmann.

Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan 2025

Die Rückendeckung des Kreistags soll der Stellungnahme des Landkreises Gotha zum Landesentwicklungsplan 2025 mehr Gewicht verleihen. „Der vorliegende Entwurf der Landesregierung greift aus unserer Sicht erheblich in die Selbstverwaltungsgarantie der Landkreise ein – etwa, indem für uns nicht akzeptable Festlegungen getroffen werden sollen, wo sich langfristig gesehen noch Schulstandorte befinden sollen und wo nicht“, sagt Landrat Konrad Gießmann.

„Diese beabsichtigte schleichende Entmachtung des Kreistags müssen wir verhindern.“ Beispiel: Die im Plan getroffenen Aussagen sehen Grundschulen nur noch in so genannten Grundzentren zu – was im Umkehrschluss bedeutet, dass das Land nicht weniger als 14 Grundschulstandorte im Landkreis Gotha langfristig infrage stellt. Zwar bedeutet das nicht, dass Schulen sofort aufgegeben werden müssten. Allerdings können derartige Festlegungen relevant werden, wenn es um das Gewähren von Fördermitteln für Investitionen geht, womit indirekt ein Zwang auf die eigene Schulnetz- und Investitionsplanung ausgeübt werden könnte.

Eine Konzentration strebt das Land ferner bei den Gymnasien an, die langfristig nur noch in so genannten Mittelzentren wie der Kreisstadt Gotha ihren Platz finden sollen. Und ausschließlich dort sollen künftig auch Krankenhäuser vorgehalten werden, wovon langfristig wiederum die Friedrichrodaer Klinik betroffen wäre.

Ebenso nicht akzeptabel ist für Konrad Gießmann die vorgeschlagene Einstufung der Gemeinde Tabarz, die nach Willen des Landes ihren Status als Grundzentrum verlieren soll. „Tabarz verzeichnet leicht steigende Einwohnerzahlen und hat eine erhebliche touristische Bedeutung, weswegen die Einstufung als Grundzentrum erhalten bleiben sollte.“ Hinzu kommt, dass sich die Höhe der Schlüsselzuweisungen des Landes an die betroffenen Kommunen unter anderem auch daran orientiert, ob sie als Grundzentren ausgewiesen sind oder nicht.

In seiner Stellungnahme wendet sich das Landratsamt Gotha gegen derart restriktive Festlegungen und fordert die Streichung der entsprechenden Passagen. „Wir haben 20 Jahre lang den Landkreis Gotha gemeinsam gut entwickeln können – deshalb lassen wir uns das Heft des Handelns nun nicht auf die kalte Tour aus der Hand nehmen“, begründet Konrad Gießmann den Vorstoß, die Stellungnahme durch ein Votum des Kreistags zu bekräftigen.

Weitere Themen

Nochmals aufgerufen wird die Frage, wie künftig die Bezuschussung der Schülerspeisung geregelt wird. Die Novellierung war durch das im April in Kraft getretene Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung notwendig geworden. Eine aktuelle Vorlage empfiehlt, dass künftig der Landkreis den Eigenanteil von 1 Euro pro Essensportion für die diejenigen Kinder trägt, für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ausgereicht werden.

Darüber hinaus werden den Kreistagsabgeordneten zwei Beschlussvorlagen zur Bewilligung von über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr vorgelegt. Zum einen betrifft das den Verwaltungskostenanteil, den der Landkreis für das Jobcenter aufbringen muss. Er steigt 325.000 Euro auf 1,54 Mio. Euro für 2011. Hintergrund ist, dass der neue Finanzierungsanteil erst im Mai dieses Jahres per Bundesgesetz neu festgelegt worden ist. Eine zweite Mehrausgabe betrifft den Kreuzungsausbau in der Marienstraße in Friedrichroda. Dort treffen die Bundesstraße 88 und die Kreisstraße 14 aufeinander, weshalb sich der Landkreis anteilig an den Kosten beteiligen muss. Die bereits abgeschlossene Baumaßnahme wurde vom Straßenbauamt Mittelthüringen vorfinanziert. Nach den nun vorliegenden Abrechnungen entfällt auf den Landkreis Gotha eine Beteiligung von 130.000 Euro. Ihren Schatten voraus werfen zudem die Wahlen im kommenden Jahr: Vom Kreistag müssen dazu Kreiswahlleiter/in und der oder die Stellvertreter/in bestellt werden.