Bildungsministerium erlässt „Verordnung zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Schulbereich“

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Screenshot: ra

Gotha, 18. Mai
(red/ra). Der Minister für Bildung, Jugend und Sport, Helmut Holter, hat die Thüringer Verordnung zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Schulbereich erlassen. Sie gilt ab sofort.
Der Wortlaut der Verordnung

Außerdem aktualisiert das Bildungsministerium seine Informationen zur Lage an Thüringens Schulen und Kindergärten fortlaufend (Stand 16. Mai):
Ab dem 4. Mai 2020 beginnt in mehreren zeitversetzten Schritten der Präsenzunterricht an den Thüringer Schulen, beginnend mit bestimmten Abschlussklassen (Stufenplan). Die Prüfungszeitpläne (Abitur, BLF, Realschulabschluss, qual. Hautptschulabschluss) liegen vor.

Am 18. Mai 2020 beginnt in den Kindergärten der Übergang von der Notbetreuung zum eingeschränkten Regelbetrieb. Über den genauen Zeitpunkt entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte. Spätestens ab dem 15. Juni 2020 müssen alle Kindertageseinrichtungen den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen haben.

Ein Konzept für den Übergang zum eingeschränkten Regelbetrieb und eine Handreichung zur Hygiene in der Kindertagesbetreuung sind veröffentlicht.

Für einen eng begrenzten Kreis von Kindern findet eine Notbetreuung statt. Ab 18. Mai 2020 erfolgt eine weitere Erweiterung der Notbetreuung für Vorschulkinder und deren Geschwister.

 

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