Gotha, 18. Mai
(red/ra). Das Gesundheitsministerium hat ein Konzept erstellt, wonach es den Krankenhäusern ab sofort ermöglicht wird, schrittweise in die Regelversorgung zurückzukehren. Für die erste Stufe gilt:
- An allen allgemeinversorgenden Krankenhäusern sollen 25 % der gegenwärtig vorhandenen Intensivbehandlungskapazitäten weiterhin für die Behandlung von COVID-19-Patienten frei gehalten werden.
- Die zusätzlich genehmigten Intensivbehandlungsbetten dürfen nicht zurückgebaut werden. Ausnahmen sind umgewidmete Aufwachräume, die mit Aufnahme des regulären OP-Betriebs wieder ihrer ursprünglichen Funktion zuzuführen sind.
- An allen allgemeinversorgenden Krankenhäusern wird mindestens eine Normalpflegestation als räumlich abgeschlossene Einheit für die Behandlung von COVID-19-Patienten frei gehalten.
- Für stationäre und ambulante elektive Eingriffe an den Allgemeinkrankenhäusern können bis zu 70 Prozent der stationären OP-Kapazitäten geöffnet werden.
- Chirurgische Tageskliniken können vollständig geöffnet werden, soweit für diese räumlich von der zentralen OP-Abteilung getrennte Aufenthalts- und Behandlungsbereiche vorhanden sind.
- Die orthopädischen Fachkrankenhäuser in Arnstadt, Bleicherode und Eisenberg können ihre stationären OP-Kapazitäten vollständig öffnen.
- Alle anderen Fachkrankenhäuser (Level-3-Kliniken) können die reguläre Krankenhausbehandlung wieder aufnehmen. Auch in diesen Krankenhäusern ist für den Fall, dass bereits in Behandlung befindliche Patienten mit COVID-19 infiziert werden, eine Station als räumlich abgeschlossener Behandlungsbereich vorzuhalten.
Weitere Festlegungen will das Ministerium in einer Medieninformation auf seiner Internetseite veröffentlichen.