Aktueller Stand beim Geflügelpest-Verdachtsfall im Tierpark Gotha

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Landrat Konrad Gießmann mit dem zuständigen Amtstierarzt Volker Schneemann. Foto: Karim El Boujdaini

Aufgrund des aktuellen Geflügelpest-Verdachtsfall im Gothaer Tierpark hat das Landratsamt Gotha am heutigen Nachmittag in einer kurzfristig zusammen berufenen Pressekonferenz über den aktuellen Stand informiert. Wir waren dabei und berichten zu den aktuellen Vorfällen.

Wie das Landratsamt mitteilte, wurde bei drei verendeten Störchen der Vogelgrippe-Virus H5 nachgewiesen. Um eine Ausbreitung der Krankheit zu unterbinden, wurden weitere zehn Tiere im Storchenhauses getötet, unter anderen der letzte der vier Störche – insgesamt handelt es sich bisher um 13 tote Tiere. Besagte Tiere wurden für weitere Untersuchungen, ebenso wie die Störche, nach zum Veterinäramt nach Bad Langensalza gebracht. Erste Ergebnisse der Untersuchungen werden voraussichtlich morgen eintreffen.

Aktuell wird, bei aller Anwendung der Geflügelpestverordnung und derer Bestimmungen, gebrauch von zwei Ausnahmeregelungen gemacht, welche in zoologischen Einrichtungen denkbar sind. Das heißt, dass nicht alle Geflügeltiere im Gothaer Tierpark getötet werden. Des weiteren will der Tierpark Gotha eine Risikobewertung durchführen lassen, welche in Abstimmung mit der Artenschutzbehörde bewerten werden soll, welche Vögel besonders wertvoll und artgeschützt sind. Außerdem wird morgen bewertet, bei welchen Vögeln eine Wiederbeschaffung für den Tierpark schwierig, unmöglich, oder überhaupt möglich ist. Es befinden sich aktuell 305 Vögel im Tierpark Gotha, bei denen es morgen ebenso eine Entscheidung über eine etwaige Tötung geben wird.

Die zweite Ausnahmeregelung, von der der Gothaer Tierpark aktuell gebrauch macht, ist, dass es aktuell weder einen Sperrbezirk (3 km), noch ein Beobachtungsgebiet (10 km) gibt. Grund hierfür ist, dass es keine Verschärfung der Situation bringen würde.Leiter des Gothaer Tierpark, Roland Walther meinte weiterhin, dass aktuell alle Maßnahmen unternommen werden, um die Seuche einzudemmen. Unter anderen wurden heute die ersten Desinfektionsmaßnahmen eingeleitet.

Weiterhin befinden sich seit gestern alle lebendigen Vögel in einem Stall, oder in einer abgedeckten Fläche um einen weiteren Kontakt mit Fremdtieren zu vermeiden.Eine weitere Regel besagt zudem, dass morgen vorrangig weitere Tiere, welche unter Wirtschaftsgeflügel (Tiere die zur Erzeugung von Fleisch, Eiern, etc. dienen) fallen, getötet werden müssen. Nicht so scharf betrachtet werden hierbei Tiere, welche zur Schau dienen und seltener vorkommen – diese Tiere werden erst getestet und nur bei einer möglichen Infektion getötet. Dieses Gesetz dient vor allem dazu, seltene Arten zu erhalten.

Fest steht auf jeden Fall, dass eine Freigabe des Tierparks nicht vor nächster Woche in Betracht kommt, sofern keine weiteren Infektionsfälle nachgewiesen werden. So lange wird es nach Einschätzung der Amtsleitung dauern, bis die Auswertung der genommen Proben
vorliegen.

Säugetiere können den Krankheitserreger zwar übertragen, eine Gefahr für den Menschen besteht jedoch nicht. Trotz allem hat der Schutz von Tieren und Menschen aktuell oberste Priorität.

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