Bus-Streit in Gotha: Landesverwaltungsamt watscht RVG ab – Fahrpläne müssen eingehalten werden!

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Die Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH (RVG) muss weiterhin nach dem bislang gültigen Fahrplan fahren, da dieser Bestandteil der erteilten Linienverkehrsgenehmigung ist. Dazu verpflichtet das Landesverwaltungsamt die RVG und lehnt die beantragte Reduzierung des Fahrplans ab.

Bereits nach den ersten Hinweisen auf eine beabsichtigte Ausdünnung des Fahrplans am 21. Dezember 2016 wies das Landesverwaltungsamt die RVG und den Landkreis Gotha als zuständigen ÖPNV-Aufgabenträger auf die Beweispflicht hin Gleichzeitig forderte die Behörde auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Verkehr nach dem 1. Januar 2017 ohne Unterbrechung in vollem Umfang fortzuführen ist.

Am 29. Dezember beantragte die RVG dennoch eine erhebliche Reduzierung des Fahrplans. Danach sollten mehr als die Hälfte der Fahrten in Gotha ausfallen ausfallen. Die RVG begründete dies mit zivilrechtlichen Streitigkeiten um das Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen Steinbrück.

Das Landesverwaltungsamt ist der Auffassung, dass es der RVG zuzumuten ist, die gerichtliche Klärung abzuwarten. Zivilrechtliche Streitigkeiten sind zivilrechtlich auszutragen und nicht auf dem Rücken der Fahrgäste. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen nicht fahrplanmäßiger Bedienung wurde gegen die RVG eingeleitet.

Auf Nachfrage unserer Redaktion sagte der RVG-Geschäftsführer Uwe Szpöt, dass man diesen Entscheid des Landesverwaltungsamtes prüfen werde. Am Montag werde man entscheiden, wie es aus Sicht der RVG weiter gehe.

 

 

 

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