Das Thüringer Gesundheitsministerium hat einen Bußgeldkatalog erlassen für Zuwiderhandlungen gegen die Rechtsverordnung des Landes zur Corona-Eindämmung.
Danach ist bereits die Nichteinhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen mit 100 Euro bewehrt; mit mehr als einer nicht dem eigenen Hausstand zugehörigen Person unterwegs zu sein, wird mit einem Regelsatz von 200 Euro belegt.
Ansammlungen von Personen im öffentlichen Raum sind mit 400 Euro je Teilnehmer bewehrt; in größeren Zahlen kann dies sogar als Straftatbestand gewertet werden.
Für Einrichtungen, die geschlossen zu halten sind und die dennoch Publikumsverkehr zulassen, ist eine breite Spanne von Bußgeldern von 2.500 bis 5.000 Euro vorgesehen.
Deshalb: Bitte im gemeinsamen Interesse an die Regeln halten!