Gericht weist Eilverfahren gegen die Jenaer Allgemeinverfügung zur Mund-Nasen-Bedeckung ab

0
1724

Am gestrigen Freitag hat das Verwaltungsgericht Gera den Antrag eines Bürgers gegen die Maskenpflicht in einem Eilverfahren abgewiesen. Darauf hat die Jenaer Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung hingewiesen.

Die Richter verwiesen in diesem Zusammenhang bei ihrer Entscheidung auch auf eine Empfehlung des Robert-Koch-Instituts zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen.

Die Maßnahme der Stadt Jena sei verhältnismäßig, da kein zertifizierter Mund-Nasen-Schutz getragen werden müsse, sondern Alternativen wie Schals, Tücher und selbstgenähte Mund-Nasen-Bedeckungen zugelassen seien.

Ein befristetes Tragen solcher Mund-Nasen-Bedeckungen sei zwar ein durchaus erheblicher Grundrechtseingriff, aber wiege nicht so schwer wie mögliche Gefahren, die noch immer von der dynamischen Verbreitung des Sars-CoV-2-Virus für das Gesundheitssystem und die Gesundheit der Bevölkerung ausgingen.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT