Der DEHOGA Thüringen e. V. warnt vor einer gefälschten E-Mail in Sachen Kurzarbeitergeld. Absender ist eine Frau oder Herr Böhm. Der DEHOGA wies darauf hin, dass weder die Bundesagentur für Arbeit noch die Thüringer Aufbaubank Angaben zur Beantragung von Kurzarbeitergeld bzw. Zuschüssen per Email abfrage.
Der Text der Mail:
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Von: Boehm <kurzarbeitergeld@arbeitsagentur.de>
Datum: 3. April 2020 um 00:51:28 MESZ
Betreff: Kurzarbeitergeld
Sehr geehrter
wie Sie schon vielleicht in den Medien gelesen haben, ist es zur Zeit möglich Ihre Mitarbeiter in Kurzzeitarbeit zu schicken.
Dies beudeutet, dass wir als Arbeitsagentur Ihnen Ihre Lohnausgaben an Ihre Mitarbeiter erstatten.
Ausserdem helfen wir Ihnen Zuschüsse für Ihr Unternehmen beim Bund und der Landesbank zu beantragen.
Sollten Sie diese Hilfen in Anspruch nehmen wollen, brauchen wir von Ihnen folgende Angaben:
– Name und Anschrift des Unternehmens
– Name und Andresse des Firmeninhabers
– Steuernummer des Unternehmens (falls vorhanden)
– Steuer ID Firmeninhabers
– Personalausweis oder Passnummer des Firmeninhabers
– Betriebsnummer (falls vorhanden)
– Anzahl der Mitarbieter
– Die Namen und Sozialversicherungsnummern der Mitarbeiter
Bitte senden Sie die Daten an: kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de
Wir werden Ihre Anfrage in kürzester Zeit bearbeiten
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Mit freundlichen Grüßen
Margitta Denner
Mitgliederbetreuung
Tel.: 0361 / 59078-20 Fax: 0361 / 59078-10
Hauptgeschäftsführer: Dirk Ellinger
Vereinsregister Erfurt VR 160020
www.dehoga-thueringen.de
Witterdaer Weg 3
99092 Erfurt