Ein Wohnhaus für den Bahnhof Gotha

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Um dieses Gebäude dreht sich der Deal (Foto: Bernd Seydel)

Über die Verkaufsdetails bei der Übernahme des Bahnhofs 2021 – oder wie Journalisten arbeiten, wenn man ihnen etwas verheimlichen will.

Die Freude bei Menschen, denen ihre Heimatstadt Gotha am Herzen liegt, ist groß: Der Bahnhof wird saniert. Noch ist er schmuddelig und alles andere als ein schönes Tor zur Stadt. Ein paar Bildtafeln im Inneren sollen Sympathie wecken, doch das Heruntergekommene dieses Gebäudes und seines direkten Umfelds ist augenfällig. Doch die ersten Bauarbeiten haben begonnen.

Am 29. April 2021 hatte Knut Kreuch in einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass der Bahnhof endlich in das Eigentum der Stadt übergegangen sei. Nach intensiven Verhandlungen mit dem privaten Investor sei dieser Deal gelungen. In der Pressemeldung aus dem Rathaus liest sich das so: „Nach der Einweihung des ÖPNV-Terminals im Herbst 2007 versuchte Oberbürgermeister Knut Kreuch immer wieder mit der Deutschen Bahn eine Entwicklungsperspektive für die Flächen zu gestalten. Durch die verschiedensten Entscheidungsgremien der DB kam es zu keiner Einigung, so dass letztlich die DB die Flächen öffentlich zum Verkauf anbot und ein Investor diese am 16. Dezember 2010 erwarb. Nach anfänglichen Ideen, die Flächen selbst zu entwickeln, wurden diese Pläne schnell verworfen, denn es ergab sich keine Rentabilität, insbesondere für die Bahnhofshalle. Bei geförderten Parkplätzen war ebenfalls kaum ein Erlös erzielbar.“
Dass mangelnde wirtschaftliche Rentabilität als Entscheidungskriterium genannt wird, mag verwundern. Ein Bahnhofsgebäude ist ja weniger ein Wirtschaftsbetrieb als ein Repräsentationsgebäude.

Doch zwischen 2010 und 2021 änderte sich die Einschätzung der Stadt bezüglich des Bahnhofs. Das ist nicht schlimm, sollte man aber auch erklären. In der Pressekonferenz 2021 fiel dazu kein Wort.

Der bekannt gegebene Erwerb in 2021 schien ein normaler Geschäftsvorgang zu sein. Eine Stadt kauft eine Immobilie, die ihr wichtig ist. In der Pressekonferenz, bei der dieser Kauf öffentlich gemacht wurde, gab es jedoch eine markante Stelle. Erst auf Nachfrage wurde dargelegt, dass der Investor den Bahnhof gegen eine Immobilie aus dem Bestand der BGG getauscht habe – der Baugesellschaft Gotha mbH, zu 100 Prozent in städtischem Besitz. Welche Immobilie das sei, wurde nicht gesagt. Das sei vertraulich.

Bei jemandem, der journalistisch arbeitet, gehen in genau so einem Moment die roten Lichter an. Warum wird das nicht gesagt? Was ist daran problematisch? Eigentlich ist es doch ein ganz normales Geschäft?

Wenn etwas ausdrücklich verschwiegen wird, wird unsere journalistische Neugier geweckt. Unsere Hypothese: Das Verschweigen hat einen Grund, den man nicht öffentlich machen will. Doch genau dieser Grund interessiert uns. Das bedeutet: Wir hören uns um. Wir fragen nach. Wir gehen vor Ort. Wir bekommen Antworten von Menschen, die uns vertrauen und wir ihnen. Für Journalisten sind das sogenannte Quellen. Quellen werden niemals, wirklich niemals preisgegeben.
Doch der Reihe nach.

Der Erwerb des Bahnhofs

2010 – oder auch schon früher – wollte die Deutsche Bahn den Gothaer Bahnhof an die Stadt Gotha verkaufen. Zur Sicherheit haben wir im Informationsbüro der Stadt Gotha dazu nachgefragt und am 11.2.2026 folgende Antwort erhalten: „Die Stadt Gotha hat lange Zeit, seit 2000, mit der DB verhandelt, und es konnte keine Einigung erzielt werden, vor allem wegen der enormen Belastungen und dinglichen Rechte, die die Bahn gesichert haben wollte. Die Deutsche Bahn hat 2010 an eine private Person verkauft …“. In der oben zitierten Pressemeldung vom 29.4.2021 klang die Begründung ganz anders. Welche stimmt?

Zurück zur letzten Begründung.

Wenn die Bahn so harte Forderungen stellt, dann muss davon ausgegangen werden, dass der private Investor diese Forderungen erfüllt hat, also die Sicherung der Belastungen und dinglichen Rechte. Wenn dieser Investor Jahre später den Bahnhof an die Stadt verkauft, dann müssen diese Belastungen und dinglichen Rechte nach wie vor mit dem Grundstück verbunden sein. Schließlich kann auch ein privater Investor diese nicht einfach aus dem Grundbuch, das zum Grundstück gehört, ausradieren. Doch beim Eigentumsübergang Investor zu Stadt scheint das alles keine Rolle mehr gespielt zu haben.

Welche Forderungen könnten das denn gewesen sein? Ganz sicher, dass ein Zugang zu den Gleisen jederzeit möglich ist. Verständlich, das ist ja der Sinn eines Bahnhofs. Wahrscheinlich auch Sicherungen bezüglich des Betretens von Bahnsteigen oder Gleisanlagen. Und sicher auch, dass der Verkauf von Fahrkarten erfolgen muss. Vielleicht auch, dass die elektrischen Anlagen übernommen werden müssen. Sogleich könnte man bei diesem Gedanken einen Schreck bekommen. Wer denkt nicht sofort an die stromstarken Oberleitungen, mit denen die Loks mit Elektrizität versorgt werden? Doch dieses Netz ist komplett getrennt von dem Stromnetz, das zum Bahnhof gehört. Ein Blick in den Sicherungskasten hätte offenbart: Es ist einfach nur normaler Hausstrom.

Vielleicht gab es aber auch ganz andere Überlegungen, weshalb man am Ende doch keinen Bahnhof kaufen wollte. Jedenfalls nicht 2010. Die Begründungen der Stadt dazu bleiben widersprüchlich.

Fakt ist: Die Stadt kauft nicht. Es kauft ein Privatmann.

Im Informationsbericht des Oberbürgermeisters zur Stadtratssitzung am Mittwoch, dem 13. April 2011, erklärte er, was in einer Pressemeldung nachzulesen war: „Täglich 5.000 bis 7.000 Gäste besuchen den Bahnhof Gotha. Gottseidank laufen die meisten schnell durch. Wir verschließen jedoch nicht die Augen davor, dass hinter einem modernen ÖPNV-Verknüpfungspunkt eine durch die Einwirkungen des II. Weltkrieges geschädigte Bausubstanz steht. Der neue Investor, der das Gebäude von der DB erworben hat, hat sich am 22. März bei der Stadt Gotha vorgestellt. Bisher liegt leider von ihm kein Konzept vor, wie er den Zustand am Bahnhof, insbesondere auch die Schaffung von Parkraum gestalten will. Wir bleiben dran.“

Heute wissen wir: Der Investor hat niemals ein Sanierungskonzept vorgelegt.
Doch wer war der Investor? Öffentlich genannt wurde er nicht. Es war der Berliner Notar Karl-Heinz Laukens, der inzwischen nicht mehr als Notar arbeitet. Er übernahm den Bahnhof, gründete dafür eine GmbH und tat danach nichts mehr. Gar nichts!

Allen Wünschen der Reisenden und sicher auch der Stadt gegenüber verschloss er sich. Laukens ist kein Immobilienkaufmann, kein Bauunternehmer, kein Investor. Er kauft. Er will Miete. Das reicht ihm. Da er für die Bahn als Notar tätig gewesen ist, hat er auch mehr als nur diesen Gothaer Bahnhof erworben. OB Kreuch in der Pressekonferenz: „Der hat, was weiß ich, 20 Bahnhöfe – und Wohnungen in den Hackeschen Höfen …“

Es blieb jahrelang ruhig, zu ruhig um den Gothaer Bahnhof.

2020 gab es eine Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten der LINKEN, Sascha Bilay, zum Bahnhof Gotha: Bilay forderte die Stadt Gotha zum Handeln auf. Darauf reagierte OB Kreuch ebenfalls mit einer Pressemeldung, die wir auf unserer Internetseite am 15.04.2020 dokumentierten: „Die Feststellung des Landtagsabgeordneten Sascha Bilay (…) ist so gänzlich unrichtig, denn die Stadt ist seit mehr als einem Jahrzehnt mit der Problematik beschäftigt und kommt wegen des privaten Besitzes nicht voran. Herr Bilay ist nicht gut informiert, wenn er die Stadt Gotha in nachlässiger Pflicht sieht. Sie handelte bereits nach allen Möglichkeiten, um Veränderungen am Bahnhofsvorplatz zu erreichen. Es muss also deutlich gesagt werden, dass diese Aussage nicht nur oberflächlich, sondern dahingehend falsch ist.“

Erinnern wir uns: Wirklich nachvollziehbar ist es nicht, dass die Stadt den Bahnhof 2010 nicht erworben hat. Doch das wird in der Antwort von Kreuch an Bilay nicht erwähnt. Warum auch? Es passt nicht zur Erzählung der jahrzehntelangen Bemühungen.
Investor Laukens jedenfalls war an nichts interessiert, außer an den Einnahmen, die durch die Ladengeschäfte und anfangs wohl auch für die Räume und den Schalter für die Deutsche Bahn bei ihm eingingen.

Ein Treffen mit ihm, OB Kreuch und dem damaligen Bürgermeister Klaus Schmitz-Gielsdorf 2014 blieb ebenfalls ohne Folgen. OB Kreuch sagte dazu in der Pressekonferenz am 29.4.2021, der vormalige Besitzer habe nach einem unschönen Zusammentreffen mit dem Vorgänger von Herrn Zillmann den Kontakt zur Stadt abgebrochen.

Die Verstimmung Laukens ist aus seiner Sicht nachvollziehbar. Die Deutsche Bahn hatte nämlich der Stadt Gotha noch das Grundstück westlich des Bahnhofs, das heute der Parkplatz und eine Brachfläche ist, angeboten. Schmitz-Gielsdorf hatte OB Kreuch davon überzeugt, dass man dieses Grundstück auf jeden Fall erwerben sollte. Damit konnte verhindert werden, dass Laukens alle Grundstücke besitzt, die bei einer Bahnhofssanierung notwendig wären. Das hätte die Stadt bei Verhandlungen mit ihm stark benachteiligt.
Und Laukens hatte es geärgert, dass Bürgermeister und Baudezernent Schmitz-Gielsdorf nicht bereit war, dass die Stadt alle Kosten einschließlich der Gebühren für alle Baugenehmigungen und auch die Sanierung übernimmt, ohne selbst Eigentümer des Bahnhofs zu werden. In Laukens Immobilienkonzept passen Ausgaben nicht, er will nur Einnahmen.

Dann kam eine neue interessante Initiative.

Die Baufachschule Gotha hatte zuvor gemeinsam mit der Stadt Gotha ein Studentenprojekt initiiert, bei dem Studenten der Fachrichtung Bautechnik und Denkmalpflege das Gebäude des Hauptbahnhofs Gotha aufmaßen und auch eine Schadenskartierung vornahmen. Es bestand die Hoffnung, dass diese Vorarbeiten die Projektplanung ermöglichen und begünstigen könnten. Man hoffte, innerhalb von drei Jahren die Sanierung des Bahnhofs vornehmen zu können.

Oscar am Freitag berichtete darüber am 3.4.2014.

Ende April 2021 ist es dann so weit. OB Knut Kreuch erklärt in der genannten Pressekonferenz, dass der Bahnhof von der BGG, der Baugesellschaft Gotha mbH, übernommen worden sei. Da der Investor, dessen Name nicht genannt wurde, unter keinen Umständen an Geld interessiert gewesen sei, habe die BGG ein „unscheinbares“ Gebäude, so Kreuch, als Tauschobjekt zur Verfügung gestellt. Die Sanierung des Bahnhofs müsste, so Kreuch, spätestens Ende 2024 fertig sein, also vor den 1250-Jahr-Feierlichkeiten. Bei der Gestaltung des Neubaus würden auch Bürgerwünsche und deren Ideen berücksichtigt werden. Man rechnete mit drei Millionen Euro Baukosten, 300.000 Euro sei der Eigenanteil der Stadt, so Kreuch.

Das klang alles zuversichtlich. Die Realität war jedoch ganz anders. Wie man sieht, ist im Februar 2026 noch nicht mit dem Neubau und der Sanierung begonnen worden, nur mit dem Abriss von drei kleinen Nebengebäuden auf der Ostseite.

Die angekündigte Bürgerbeteiligung fand auch nicht statt. Ausgeschrieben wurde vielmehr ein europaweites „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV/VOB“. Das ist ein zweistufiges Vergabeverfahren, das öffentliche Auftraggeber nutzen, wenn ein Bauauftrag nicht vollständig oder eindeutig beschreibbar ist oder wenn besondere Fachkunde erforderlich ist. Unternehmen bewerben sich mit Eignungsnachweisen, zum Beispiel Referenzen, Kapazitäten oder Qualifikationen. Von den Bewerbern wählt der Auftraggeber eine begrenzte Zahl geeigneter Bieter aus, mit denen dann verhandelt wird über technische Lösungen, Preise, Ausführungsvarianten und Optimierungen. Danach folgt die Abgabe des endgültigen Angebots.

Dieses Verhandlungsverfahren hat Vorteile, besonders wenn man noch nicht genau weiß, was gebaut werden soll. Ein Risiko ist aber die Intransparenz. Deshalb müssen Verhandlungen streng dokumentiert werden, sonst drohen Vergaberechtsprobleme. Doch offenbar lief alles nach Plan. Sieger wurde die IWG Planungs- und Projektentwicklungs GmbH Gotha in Bietergemeinschaft mit dem Architekturbüro Wiegand Waltershausen. Sie bekamen den Zuschlag für das 12-Millionen-Euro-Projekt, dessen Gesamtkosten heute auf ungefähr 15 Millionen Euro geschätzt werden. Das wäre eine Verfünffachung der Baukosten gegenüber den ersten Schätzungen.

Nachtrag: Am 26.2.2026 veröffentlicht die Stadtverwaltung eine Pressemitteilung über den neuen Haushalt 2026 der Stadt Gotha und die Investitionen, die man plant. Dort heißt es: „6,5 Mio. € fließen in den Bereich der Stadtsanierung. Die größte Maßnahme hier ist die Sanierung des Hauptbahnhofes Gotha, welcher in 2026 mit 5 Mio. € Ausgaben veranschlagt ist, für die Folgejahre mit weiteren 15 Mio. €.“

Die Frage bleibt, woher die Stadt den Eigenanteil für die Sanierung nimmt, ob die Zuschüsse und Förderungen den vorhergesagten Preissteigerungen angepasst werden oder ob sich gar eine millionenschwere Finanzierungslücke aufbaut. Und wer haftet, falls die Finanzierungsblase platzt? Die BGG als Bauherrin? Oder hat die Stadt ihr gegenüber Garantien abgegeben?

Doch gehen wir zurück zum kompetenten Planungsteam.

Schaut man auf die Referenzen der beiden Architekturbüros, wie sie auf deren Internetseiten aufgeführt werden, dann gehört bislang ein Bahnhof mit aktivem Zugverkehr nicht dazu. Diese Erfahrungslücke sollte später zu deutlichen Verzögerungen bei den Planungen führen, worauf wir gleich zu sprechen kommen. Aber wieso hat man nicht erfahrenere Planer ausgewählt? War das Verhandlungsverfahren doch nicht geeignet?
Besser wäre es gewesen, einen sogenannten Architektenwettbewerb, also einen Planungswettbewerb nach RPW (= Richtlinie für Planungswettbewerbe) auszuschreiben. Das ist das klassische und in Deutschland am häufigsten genutzte Verfahren, wenn die beste architektonische Lösung gesucht wird. Dafür hätten Architekten Vorplanungen gemacht, erste Pläne gezeichnet und ein Modell gebaut, so dass jeder sehen und verstehen kann, welche Ideen sie haben, was sie bauen wollen und wie die bisherige Bausubstanz erhalten wird oder auch nicht.

Ja, so ein Wettbewerb kostet Geld. Aber angesichts der Bedeutung des Bauprojekts ist das eigentlich ein ganz normaler Vorgang. Dann hätte man die Wettbewerbsstücke ausstellen und diskutieren lassen können. Am Ende wäre durch ein Gremium eine Entscheidung über das Siegerprojekt gefällt worden. Und das würde dann vom Sieger geplant und realisiert werden. Ob bei diesem transparenten Vorgehen aber die jetzt beauftragte Planungsgruppe den Zuschlag bekommen hätte, darf bezweifelt werden. Immerhin hat sie keine passenden Referenzobjekte.

Der Bahnhof wird geplant

Doch zurück zum Gothaer Sieger. Die Planungsgemeinschaft reicht einen Bauantrag ein – und ist völlig verblüfft, dass es bei einem Bahnhofsbau noch eine Einrichtung gibt, die ein gehöriges Wort mitreden darf: das Eisenbahn-Bundesamts (EBA). Nur mit dessen Zustimmung kann die Baugenehmigung erteilt werden.

Auch wenn der Bahnhof nicht von der Deutschen Bahn, sondern von einer Stadt oder einem kommunalen Unternehmen gebaut wird, bleibt das EBA zuständig — sofern die Anlage Teil der Eisenbahninfrastruktur des Bundes ist. Das ist selbstverständlich der Fall.
Originalton Kreuch im Stadtrat im Februar 2025: „Wir sind fassungslos über diese Dreistigkeit, denn bisher hatte diese Behörde keinerlei solcher Wünsche geäußert.“ Nun ja, ein Bahnhof ist kein Einfamilienhaus. Er ist ein Funktionsgebäude, das nur in Zusammenhang mit dem Zugverkehr, den Bahngleisen und ihren Zugängen zu verstehen ist. Dafür gibt es Vorschriften und Regeln – und über all das entscheidet bekanntlich das Eisenbahn-Bundesamt in Form eines Planfeststellungsbeschlusses. Reine Routine, bestätigten uns unabhängige Architekten. Es gibt keinen sachlichen Grund für Fassungslosigkeit.

In der Pressekonferenz 2021 hatte OB Kreuch noch gesagt: „Es ist uns gelungen, die Deutsche Bahn wieder mit ins Boot zu bekommen. Die Deutsche Bahn entwickelt mit uns gemeinsam.“ (siehe Videodokumentation Minute 13, nachzuhören bei Oscar am Freitag TV https://youtu.be/h_37IevTefQ .
Warum das Gothaer Planungsteam diesen Sachverhalt nicht mitbedacht hat, entzieht sich unserer Kenntnis.

Noch nicht kommuniziert wurde, wo sich die Parkplätze für die Nutzer des Bahnverkehrs befinden. „Park and Ride“ – also parken und zugfahren – sind beliebt und berechtigt. Von den bis jetzt genannten elf Parkplätzen sind zwei Behindertenparkplätze und neun für Menschen, die im neuen Bahnhof arbeiten. Wo parkt man, wenn man jemanden vom Zug abholen möchte?

Wir sind ganz sicher, dass die Planungsgemeinschaft dafür längst eine zauberhafte Lösung gefunden hat, die wir nur noch nicht kennen.

Das Tauschobjekt – Bahnhof gegen Wohnhaus

In der genannten Pressekonferenz 2021 zur Übernahme des Bahnhofs wurde von Journalisten gefragt, welches Tauschobjekt denn der ehemalige Besitzer, also Karl-Heinz Laukens, bekommen habe. Das wolle man nicht sagen, so OB Kreuch. Und auch die Geschäftsführerin Christine Grund verweigerte dazu eine Auskunft.

Auf unsere Nachfrage per E-Mail wurde uns am 31.5.2021 von der Pressestelle der Stadt Gotha geantwortet: „Beim Vertragsinhalt zwischen der Baugesellschaft Gotha und dem bisherigen Eigentümer handelt es sich jedoch um Geschäftsgeheimnisse. Diese stehen als anerkannte berechtigte Privatinteressen dem grundsätzlichen öffentlichen Interesse entgegen, wie z. B. auch § 40 ThürKO oder §13 Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) zeigen.“

So richtig geheim halten lassen sich solche Dinge allerdings nicht. Wir wissen aus unterschiedlichen Quellen, dass es sich um das Haus Hohe Straße 23 mit dem Nebengebäude links handelt. Beide Gebäude haben einen gemeinsamen Eingang in der Wilhelm-Bock-Straße 2. Nicht alle Wohnungen scheinen belegt zu sein. An neun Klingeln gibt es Namen, einige Klingelschilder sind unbeschriftet.

Ein solcher Tausch ist grundsätzlich legal. Wie würde er in einer Stadt vollzogen werden, die Transparenz für einen wichtigen sozialen Wert hält? Man würde einen vereidigten unabhängigen Immobilien-Sachverständigen damit beauftragen, den Wert des Bahnhofs und den der beiden Mehrfamilienhäuser auf Grundlage seiner Regeln zu schätzen. Dann ergeben sich zwei Werte. Sind sie gleich, dann wird der Tausch einfach vollzogen. Sind die Werte unterschiedlich, dann muss die eine oder die andere Partei den Wert ausgleichen durch Zahlung der Differenzsumme.

In Gotha passierte genau das nicht. Kein Gutachten, keine Bewertungen, keine Eurobeträge. Keine Erklärungen.

Der Wert einer Immobilie

Will man den Wert einer Immobilie schätzen, gibt es verschiedene Verfahren. Eine in der Baubranche übliche und schnelle Methode ist es, die Jahresmieteinnahmen mit einem Faktor zu multiplizieren. Bei Gewerbeimmobilien nimmt man meistens den Faktor 10, bei Wohnimmobilien Faktor 14 oder 16 oder manchmal auch noch höher. Das Ergebnis vergleicht man dann zum Beispiel mit der geforderten Kaufsumme.

Machen wir ein Gedankenexperiment: Wie würde das bei der Hohen Straße 23 aussehen? Wenn wir von den neun vermieteten Wohneinheiten ausgehen und ansetzen, dass man im Durchschnitt 400 Euro Kaltmiete erzielen kann (was vermutlich zu gering ist), dann ergäbe das eine Jahresmieteinnahme von 43.200 Euro. Der Wert des Hauses wäre bei Faktor 10: 432.000 Euro, bei Faktor 16: 604.800 Euro. Wären alle Wohnungen vermietet, sagen wir mal, es wären 12 Einheiten, dann wäre der Wert des Hauses beim Faktor 16 bereits 806.400 Euro. Insbesondere das Eckhaus ist in keinem guten baulichen Zustand. Man müsste also die Sanierungskosten bei der Wertermittlung berücksichtigen.

Wie würde diese Rechnung beim Bahnhof aussehen? Da der Bahnhof inzwischen leer steht und vielleicht, wir wissen es natürlich nicht, die Deutsche Bahn Miete für den Zugang bezahlt, können diese Einnahmen nicht sehr hoch sein. Sind es 500 Euro monatlich? Vielleicht. Dann wäre bei einem Faktor 10 – wie gesagt, üblich bei Gewerbeobjekten – der Wert des Bahnhofs 60.000 Euro. Bei Faktor 16 wären es 84.000 Euro. Da der Bahnhof ohne Sanierung unbrauchbar ist, müssen auch hier die Sanierungskosten berücksichtigt werden. Sein tatsächlicher Wert: null Euro.

Ja, das sind höchst grobe Berechnungen. Aber in der Realität der Immobilienwirtschaft sind sie eine gute Möglichkeit, sich grundsätzlich einen Eindruck vom Wert eines Objekts zu verschaffen. Wirklich überprüfbare Aussagen kann nur die genannte Immobilienbewertung erbringen.

Was ist das Ergebnis dieses kleinen Gedankenexperiments? Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Wohnobjekt und der Bahnhof ganz unterschiedliche Werte haben. Doch offenbar hat das weder OB Kreuch gestört, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der BGG ist, noch die BGG selbst. Auch die anderen Aufsichtsräte haben all dies offenbar abgenickt. Vielleicht wurden sie aber auch gar nicht darüber informiert. Sonst hätten sie nämlich intervenieren müssen. Schließlich geht es um Immobilien aus einer Gesellschaft, der BGG, die zu 100 Prozent im städtischen Eigentum ist. Man hätte also im schlechtesten Fall bei einem so großen Wertverlust Veruntreuung vermuten können.

Oder man hätte darlegen müssen, dass es hier nicht nur um Eurobeträge geht, sondern um ideelle Werte. Dass es zum Beispiel für eine Stadt enorm wichtig ist, über das Gebäude zu entscheiden, in dem Reisende der Bundesbahn ankommen und abfahren. Diese Wichtigkeit kann man nicht in Euros umrechnen. Diesen Sachverhalt hätte man einfach und nachvollziehbar erläutern können. Dann wäre aus einer Geheimnistuerei ein normaler Immobilientausch geworden.

Doch wie war die Begründung, warum man 2010 den Bahnhof nicht habe erwerben wollen? Es war mangelnde Rentabilität. Spielen also doch immobilienwirtschaftliche Überlegungen eine Rolle?

Kleiner Nachtrag zur Hohen Straße 23: Das Gebäude links in der Wilhelm-Bock-Straße schein recht gut in Schuss zu sein. Wie es innen aussieht, wissen wir nicht. Das grünliche Eckgebäude allerdings sieht etwas erbärmlich aus. Das Erdgeschoss scheint leer zu stehen, die Fensterrahmen sind in schlechtem Zustand. Der Putz hat Risse oder ist großflächig abgeplatzt. Wie der Zustand im Inneren ist, wissen wir nicht. Wer den Wert einer Immobilie erhalten will, muss investieren. Noch sind die Schäden überschaubar. Man könnte also mit ein paar Investitionen dieses gar nicht so unauffällige Haus instand setzen und damit auch attraktiv machen für Mieter. Oder wartet Eigentümer Laukens, bis in der Hohen Straße der Fernwärmeanschluss gelegt worden ist und er sowieso einiges an Bauarbeiten ausführen lassen muss. Vielleicht nutzt er den Zeitpunkt dann auch für Sanierungen im Innen- und Außenbereich. Ungefähr sechs Jahresmieteinnahmen wären ein passendes Finanzpolster dafür.

Wird es dazu kommen? Ganz sicher nicht, denn Eigentümer Laukens hat nicht die geringste Lust, sein Eigentum zu pflegen oder zu entwickeln. Unsere diesbezügliche Nachfrage bei seiner GmbH, der trec – L. GmbH in Berlin, blieb bis jetzt unbeantwortet. Damit hat Gotha den nächsten, wenn auch nicht so prominenten Schandfleck.

Maik Schulz und das Redaktionsteam

Dieser Beitrag erschien ursprünglich im Oscar am Freitag-Magazin, Ausgabe 2 (2026)

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