Einführung des beitragsfreien Kitajahres in Gotha erfordert Satzungsänderungen

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Gotha Stadtschild

Die Einführung eines beitragsfreien Kindergartenjahres vor dem Schuleintritt ist das zentrale Anliegen des im Dezember 2017 vom Thüringer Landtag beschlossenen neuen Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes (ThürKitaG). Damit diese Verbesserung für die Eltern umgesetzt werden kann, müssen die bestehenden Satzungen für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Gotha geändert werden.

Nicht geändert werden damit die Beiträge für die restliche beitragspflichtige Zeit. Diese Elternbeiträge sind seit dem 1. März 2013 konstant und bleiben auch in den Satzungsänderungen unverändert.

Der Stadtrat der Stadt Gotha soll die Satzungen mit den Verbesserungen für die Eltern in seiner Sitzung am 21. März 2018 beschließen. Bereits seit dem 1. Januar 2018 müssen Eltern, deren Kinder im August diesen Jahres Schulanfänger sind, keinen Elternbeitrag mehr leisten.

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