Finanzämter: Verzögerte Bearbeitung der 2019er Steuererklärungen

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Aufgrund der Corona-Pandemie kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 kommen, informiert das Finanzministerium.

Die Antragsbearbeitung der Corona-Steuer-Soforthilfe hat Priorität. Bis zum 30. April 2020 sind bereits 56.794 Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 bearbeitet und Bescheide versandt worden. Dazu kommen über 40.000 Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2018.

Wegen der krisenbedingten Arbeitssituation in den Ämtern und der zusätzlichen Bearbeitung der Anträge für Steuererleichterungen können Wartezeiten in Einzelfällen aber nicht ausgeschlossen werden. Ministerin Taubert bittet um Verständnis. Vermehrte Anrufe zum Bearbeitungsstand der eigenen Steuererklärung und ein harscherer Umgangston gegenüber den Bediensteten der Finanzämter sind unangebracht.

„Auch die Steuerverwaltung im Freistaat spürt die Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen. In den vergangenen Wochen konnte in den Finanzämtern nicht mit voller Besetzung gearbeitet werden. Viele Bedienstete haben Kinder, die betreut werden müssen, weil Schulen und Kindergärten geschlossen sind“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Mehr dazu hier.

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