Förderung familienunterstützender Maßnahmen möglich

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Landkreis (red, 7. September). Noch bis zum 30. September können gemeinnützige Vereine, kommunale, freie und kirchliche Träger finanzielle Unterstützung für das Jahr 2021 aus dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ beantragen. Die Projekte müssen Familien und Menschen aller Generationen als Zielgruppe haben.

Über die Verwendung der Mittel aus dem Landesprogramm hat am 3. September 2020 erstmalig ein Beirat mit Teilnehmenden aus Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung beraten.

An der Förderung interessierte Träger finden hier weitere Informationen.

Zu Projektideen, Rahmenbedingungen und Förderanträgen berät der Mitarbeiter für Integrierte Sozialplanung im Landratsamt, Maximilian Lübbe (Tel. 03621 214384, E-Mail m.luebbe@kreis-gth.de).

 

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