Gotha: Feuerwerksverbot um Schloss Friedenstein und Schlosspark

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Solch Feuerwerk gibt es 2022 um Schlosspark und Schloss Friedenstein nicht. Foto: Subhrajyoti07/Wikimedia

Gotha (red, 19. November). In 42 Tagen ist Silvester. Doch schon jetzt hat die Stadtverwaltung Gotha ein Feuerwerksverbot erlassen. Laut Pressestelle der Stadtverwaltung betrifft das Verbot den Bereich um Schloss Friedenstein und den Schlosspark.

Grundlage dafür ist eine Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz vom 12. November 2020.

Demnach dürfen Am 31. Dezember und am 1. Januar „pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F 2 und F 3“ nicht benutzt werden.

Das Gebiet um das Schloss Friedenstein und den Park wird in der Allgemeinverfügung wie folgt eingegrenzt:
1. im Norden/Nordosten entlang der Friedrich-Jacobs-Straße, dem Siebleber Wall und dem Philosophenweg bis zur Einmündung in die Friedrichstraße

2. im Osten/Südosten von der Einmündung Philosophenweg/Friedrichstraße entlang der Friedrichstraße bis zur Kreuzung Friedrichstraße/Parkallee/Bahnhofstraße/Schöne Allee

3. im Süden/Südwesten von der Kreuzung Friedrichstraße/Parkallee/Bahnhofstraße/Schöne Allee entlang der Parkallee bis zur Einmündung der Lindenauallee

4. im Westen/Nordwesten von der Einmündung Parkallee/Lindenauallee bis zur Friedrich-Jacobs-Straße

Verstöße gegen diese Anordnung können entsprechend Sprengstoffgesetz (SprengG) in Verbindung mit der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden.

Zum Schutz des Gothaer Wahrzeichens hofft die Stadt Gotha auf das Verständnis aller Bürgerinnen und Bürger für diese Entscheidung.

 

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