Gothaer Bus-Streit: Insolvenz-Gutachter Rolf Rombach will ÖPNV sicherstellen

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Der Rechtsanwalt Rolf Romberg (Erfurt) hat heute (3. April) erste Gespräche in der Regionalen Verkehrsgemeinschaft Gotha (RVG) und dem Landratsamt Gotha geführt. Darauf hat die RVG in einer Pressemitteilung hingewiesen.

In der vergangenen Woche war der Erfurter Rechtsanwalt, bekannt durch seine ehrenamtlliche Tätigkeit als Präsident des FC Rot-Weiß Erfurt, vom Amtsgericht Erfurt als Gutachter für das durch die RVG beantragte Insolvenzverfahren (AZ 177 IN 118/17) bestellt worden.

Nach Informationen der RVG sagte Rolf Rombach am Abend: „Wichtigstes Ziel ist die weitere Absicherung eines reibungslosen öffentlichen Nahverkehrs in der Stadt und dem Landkreis Gotha.“

RVG-Geschäftsführer Uwe Szpöt hatte am 29. März den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt (§ 18, InsO; wir berichteten HIER). Dies erfolgte, nachdem das Landgericht Erfurt am 27. März zwei Einstweilige Verfügungen entschied und der Fa. Steinbrück Abschlagszahlungen für die Monate Januar und Februar 2017 zusprach. Die Firma Steinbrück bekundete daraufhin ihr Interesse, die RVG zu kaufen (Wie berichteten HIER).

Beide Beschlüsse hätten nach Angaben der RVG ermöglicht, die gesamt 675.000 Euro zu pfänden. Das wiederum hätte die Zahlungsunfähigkeit der RVG bedeutet.

Außerdem heißt es in der Pressemitteilung der RVG: „Mit Beauftragung des Gutachtens durch RA Rolf Rombach wurde parallel Vollstreckungsschutz erteilt. Dies bedeutet, dass keine Ansprüche einzelner Gläubiger der RVG bedient werden. Vielmehr sind damit mögliche Forderungen aller Gläubiger gleichrangig vom noch zu benennenden Insolvenzverwalter zu behandeln.“

Anders gesagt: Bis auf Weiteres kann die Firma Steinbrück nach Meinung der RVG nicht auf Geld der RVG hoffen.

Die wiederum hatte auf Anfrage unserer Redaktion bereits im Januar verkündet, notfalls bis in den Mai hinein ohne Zahlungen von der RVG fahren zu können.

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