Jurist Falter: Hotels und Gaststätten haben Entschädigungsanspruch in der Corona-Krise

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Unternehmen, die durch behördliche Anordnung im Rahmen der Corona-Pandemie geschlossen wurden, müssen von den Behörden entschädigt werden. Daran gebe es für Rechtsanwalt Michael Falter (Foto: obs/DWF Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/M.Vennemann) von der der internationalen Wirtschaftskanzlei DWF keinen Zweifel: „Die Entschädigungsregeln des Infektionsschutzgesetzes sehen dies eindeutig vor.“

Als Beispiel führt der Jurist Fitnessstudios ebenso wie Hotels, Restaurants, Friseursalons oder Kosmetikstudios an, denen durch die angeordneten Schließungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie immense Verluste entstanden seien.

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