Nach der Ausbildung vom Ausbildungsbetrieb übernommen zu werden, ist der Idealfall. Für alle Azubis, die im Frühjahr ihre Ausbildung beenden gilt: Für den Fall, dass eine Übernahme nicht möglich ist, kann die Agentur für Arbeit mit einer rechtzeitigen Arbeitsuchendmeldung und der Arbeitsvermittlung zeitnah unterstützen und damit Arbeitslosigkeit vermeiden.

Für Arbeitnehmer, deren Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis endet, ist gesetzlich geregelt, dass sie sich drei Monate vor dem Auslaufen des Vertrages arbeitsuchend melden müssen. Anders ist es bei Absolventen einer betrieblichen Ausbildung, denn hier gibt es keine gesetzliche Vorschrift. „Ich empfehle allen Betroffenen, uns frühzeitig zu informieren, wenn nach der Ausbildung keine Übernahme möglich ist. So können wir mit dem Jugendlichen zusammen nach einem passenden Job suchen und die Arbeitslosigkeit vermeiden“, sagte Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

Betroffene können sich auf www.arbeitsagentur.de/eservice von Zuhause aus online arbeitsuchend melden, ihr Bewerberprofil veröffentlichen und direkt mit der Stellensuche loslegen. Unabhängig von Öffnungszeiten können sie gleich ihre Daten und ihren Lebenslauf eingeben. Das bietet Transparenz über die eigenen Daten und eine schnellere Vermittlung, da sofort passgenaue Stellen gefunden werden können. In einem Gespräch beraten die Arbeitsvermittler zum Arbeitsmarkt und können auch finanziell durch die Übernahme von Bewerbungskosten etc. unterstützen. Für Absolventen, die ein Studium planen oder ins Ausland gehen wollen, bietet die Studienberatung individuelle Gespräche an.

Sollte es trotz Unterstützung durch die Agentur für Arbeit nicht mit einem Anschlussarbeitsverhältnis klappen, kann auch der Antrag auf Arbeitslosengeld gleich auf www.arbeitsagentur.de/eservice von Zuhause aus online gestellt werden.

Neben der Online-Meldung ist auch eine persönliche, schriftliche oder telefonische Meldung unter der kostenfreien Hotline 0800 4 5555 00 möglich.

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