
Seit April 2024 gelten in der Europäischen Union neue Regeln für Echtzeit- wie auch Standardüberweisungen. Sie sollen die Zahlungen noch schneller, sicherer und einfacher machen – und europaweit einheitliche Standards schaffen. Seit dem 5. Oktober 2025 werden diese Vorgaben verbindlich umgesetzt – auch bei der Kreissparkasse Gotha. Im Gespräch verdeutlichen die beiden Fachberaterinnen Iris Ackermann (links) und Marlene Galster, worum es genau geht.
Was verbirgt sich hinter den neuen Empfängerüberprüfungen bei ausgehenden Überweisungen?
Seit dem 5. Oktober 2025 wird bei Überweisungen automatisch geprüft, ob der Name der Empfängerin oder des Empfängers zur angegebenen IBAN passt. Das gilt für SEPA-Überweisungen, Echtzeitüberweisungen, Daueraufträge und Terminüberweisungen. Diese Prüfung hilft, Zahlendreher, falsche Angaben und Betrug zu vermeiden. Die Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Sekunden.
Warum gibt es dann diese ausführlichen Informationen?
Weil uns das Wohl unserer Kunden natürlich am Herzen liegt. Und wir Irritationen vermeiden wollen. Denn es kann verschiedene Arten von Rückmeldungen geben, die wir hier kurz darstellen: Zunächst gibt es eine Meldung namens Übereinstimmung, wenn Name und IBAN übereinstimmen. Dann können unsere Kunden eine Nahezu Übereinstimmung erhalten. Das passiert, wenn Name und IBAN fast übereinstimmen. Der korrekte Name wird angezeigt. Dieser kann übernommen oder geändert werden. Die mögliche Meldung Nummer 3 zeigt Keine Übereinstimmung an. Dann stimmen die Angaben nicht überein. Und die letzte mögliche Fehlermeldung lautet: Prüfung nicht möglich. In diesem Moment liefert die Empfängerbank keine Rückmeldung oder das Zielkonto ist kein Girokonto.
Was passiert dann?
Dann liegt die Verantwortung bei unseren Kunden: Nach der Prüfung entscheiden unsere Zahlerinnen und Zahler selbst, ob die Zahlung freigegeben wird. Bei einer Abweichung haftet die Kreissparkasse Gotha nicht für eine Fehlüberweisung.
Sie sorgen sich um Irritationen bei Ihren Sparkasse-Kunden?
Wir wollen einfach sichergehen. Stimmen Name und IBAN vollständig überein, wird das in den Auftragsdetails angezeigt. Die Empfängerüberprüfung erfolgt nicht bei allen Zahlungen. Zum Beispiel ist keine Prüfung möglich bei Überweisungen an ein Sparkonto oder ein Kreditkonto. In diesen Fällen erfolgt ein entsprechender Hinweis. Aber das heißt
nicht, dass die Überweisung falsch sein muss. Deshalb gestatten Sie uns einen wichtigen Tipp.
Aber gerne doch…
Überprüfen Sie – auch bei Dauerüberweisungen – einfach die IBAN noch einmal gründlich. Ist diese korrekt, kann nichts schief gehen – trotz aller möglichen Bedenken.
Ist diese beschriebene Empfängerprüfung eine Pflicht? Oder kann ich diese sozusagen „abwählen“?
Keine Chance! Für Privatkundinnen und Privatkunden ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend durchzuführen, sie kann nicht ausgeschaltet werden. Denn alle Überweisungen und Echtzeitüberweisungen werden künftig geprüft. Das gilt auch für neue Daueraufträge und Terminüberweisungen.
Noch einmal zum Thema „Echtzeitüberweisung“. Was verbirgt sich dahinter?
Als Kundin oder Kunde haben Sie die Wahl, welche Art der Überweisung Sie nutzen möchten: die Standard-Überweisung oder die Echtzeitüberweisung. Immer wenn Sie eine Überweisung beauftragen und die Empfängerin oder der Empfänger entsprechend erreichbar ist, wird Ihnen die Echtzeitüberweisung als schnelle Alternative angeboten – im Online-Banking und Mobile-Banking. Die Echtzeitüberweisung kommt innerhalb weniger Sekunden bei der Empfängerin oder dem Empfänger an.
Und wenn ich mir nach wie vor unsicher bin, ob ich alles richtig mache?
Dann fragen Sie bitte bei unseren Beratern nach. Unsere Direktfiliale ist unter der Telefonnummer 03621 221-0 von Montag bis Freitag zwischen: 8:00 und 18:00 Uhr erreichbar. Oder informieren Sie sich online auf einer von uns extra freigeschalteten Seite.
Dieser Artikel erschien ursprünglich im Oscar am Freitag, Ausgabe 9 (2025)





















