Künftige Gymnasiasten im März anmelden

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Symbolbild: freepik.com

Einschreibefrist fürs Spezialgymnasium beginnt früher

Kinder und Jugendliche, die zum Schuljahr 2023/2024 an ein Gymnasium, eine Gesamtschule, eine Gemeinschaftsschule oder das berufliche Gymnasium wechseln wollen, müssen in der Woche vom 13. bis 18. März 2023 wochentags von 14 bis 17 Uhr und am Samstag nach vorheriger Vereinbarung für den Übertritt angemeldet werden. Darauf weisen das Staatliche Schulamt Westthüringen und das Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur des Landkreises Gotha hin.

Eine Übersicht, welche Gymnasien / KGS / Gemeinschaftsschulen im Landkreis Gotha Anmeldungen entgegennehmen, erhalten Eltern über die aktuelle Grundschule ihres Kindes als Anlage zum „Informationsschreiben zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2023/2024“ oder, bei einem Wechsel aus einer weiterführenden Schule, von der abgebenden Schule bzw. auch über das Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur im Landkreis Gotha (Tel. 03621/214 622).
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die jeweilige Erstwunsch-Schule zeitnah telefonisch zu kontaktieren, um einen persönlichen Anmeldetermin zu vereinbaren bzw. sich über die Möglichkeiten einer Anmeldung zu informieren.

Eine Besonderheit besteht für Realschulabsolventen, die ans allgemeinbildende Gymnasium wechseln möchten:
Sie müssen sich zu obigen Terminen an der Kooperativen Gesamtschule „Herzog Ernst” in Gotha registrieren lassen. Dort wird eine gesonderte Klasse 11 S eingerichtet, die nach spezieller Stundentafel unterrichtet wird und unterschiedliche Leistungsstände ausgleichen soll.

Ansonsten ist der Übertritt zum Gymnasium nach der Grundschulausbildung (Klasse vier) sowie nach den Klassenstufen fünf, sechs und zehn für Regelschüler möglich sowie für Schüler der Thüringer Gemeinschaftsschulen nach den Klassenstufen vier bis acht.

Die Eltern müssen zum Anmeldetermin das aktuelle Halbjahres-zeugnis und – wenn vorhanden – die Schullaufbahnempfehlung im Original vorlegen. Sofern weder die erforderlichen Noten noch eine Empfehlung fürs Gymnasium vorliegen, besteht die Möglichkeit, eine Aufnahmeprüfung zu beantragen. Für den Wechsel nach Klasse 4 ist in diesem Jahr erstmals auch die Vorlage einer Anmeldekarte, die man von seiner Grundschule bekommt, zwingend erforderlich. Diese soll zukünftig Doppelanmeldungen verhindern, die es in den zurückliegenden Jahren immer wieder gab.

Für den Übertritt nach Klassenstufe der 10 besteht auch die Möglichkeit zur Anmeldung am Beruflichen Gymnasium Gotha, Staatliches Berufsschulzentrum „Gotha West“ Tel.: 03621/701949).
Das berufliche Gymnasium des Staatlichen Berufsschulzentrums „Gotha-West“ bietet  Fachrichtungen mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Technik an. Schüler, die den Schwerpunkt Technik wählen, können sich zwischen Metalltechnik und Elektrotechnik entscheiden. Abschluss ist in beiden Fachrichtungen die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Nähere Informationen zur Bewerbung gibt es beim beruflichen Gymnasium bzw. im Internet unter https://sbz-gotha-west.de/ .

Bewerber für die Klassen fünf des Spezialgymnasiums für Sprachen (Salzmannschule Schnepfenthal) werden in allen Grundschulen des Landkreises Gotha über die Schulleitungen bzw. Beratungslehrer informiert. Die Anmeldung für die Salzmannschule kann vom 20. Februar bis zum 25. Februar 2023 vorgenommen werden. Das entsprechende Anmeldeformular halten alle Grundschulen sowie das Spezialgymnasium bereit. Es kann auch im Internet unter https://www.salzmannschule.de/ abgerufen werden.
An der Salzmannschule Schnepfenthal liegt der Aufnahme außerdem ein Auswahlverfahren zugrunde. Dies wird am 25. März 2023 für die zukünftige Klassenstufe 5 und am 22. April 2023 für die zukünftige Klassenstufe 8 stattfinden. Eine zusätzliche Anmeldung an einem allgemeinbildenden Gymnasium im oben genannten Zeitraum ist deshalb zu empfehlen.

Das Staatliche Schulamt weist vorsorglich darauf hin, dass aus der Anmeldung kein Rechtsanspruch auf den Besuch eines bestimmten Gymnasiums resultiert sowie aus Kapazitätsgründen auch nachträgliche Umsetzungen möglich und zulässig sind. Die Eltern sollten bei der Wahl der Schule die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigen. Grundsätzlich erstattet der Landkreis Gotha als zuständiger Schulträger nur die Beförderungskosten zwischen Wohnort und der nächstgelegenen staatlichen Schule, die den angestrebten Bildungsabschluss anbietet.

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