Landkreis (red, 30. September). Der Landkreis Gotha wechselt nach gut einer Woche in der Corona-Warnstufe 1 wieder zurück in die Basisstufe gemäß des Thüringer Frühwarnsystems.
Damit sind ab Freitag, 1. Oktober, die zum 23. September verfügten Einschränkungen – unter anderem erweiterte Testpflichten für die Indoor-Gastronomie, den Tourismus sowie Freizeitsport unter Dach – wieder aufgehoben.
Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Aufhebung ist auf der Website www.landkreis-gotha.de zu finden.