Landrat begrüßt Verbleib des Kreisstadt-Status

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Gotha Stadtschild

„Erhofft, erkämpft, erwartet!“ So bewertet Landrat Konrad Gießmann die
heute bekannt gewordenen Pläne des Innenministers zu den künftigen
Kreissitzen. Gotha bleibt danach Kreisstadt, auch bei einem möglichen
Zusammenschluss mit dem Ilm-Kreis, wie ihn die Landesregierung vorschlägt.
„Kreisstädte haben eine besondere Steuerungs- und Entwicklungsfunktion fürs
Umland, was sich nicht zuletzt im Sitz von Landesbehörden, etwa der
Landespolizeiinspektion oder des Finanzamtes, widerspiegelt“, so Gießmann.
Gotha sei mit rund 45.000 Einwohnern die fünftgrößte Stadt im Freistaat und
werde landesplanerisch als Mittelzentrum mit Teilfunktion eines
Oberzentrums eingeordnet.Damit rangiert die Residenzstadt bereits jetzt
auf Augenhöhe mit Eisenach oder Weimar. Letzteres soll überraschenderweise
nach der heutigen Thüringenkarte kreisfrei bleiben. Mit diesem Vorschlag
verletzt die Landesregierung die Kriterien des eigenen Vorschaltgesetzes –
das für kreisfreie Städte eine Mindesteinwohnerzahl von 100.000 Menschen im
Jahr 2035 vorsieht. „Wenn man, wie der Innenminister zitiert wird, Weimar
und Gera vertrauen müsse, die Aufgaben auch eigenständig zu erledigen,
warum traut man dies den Landkreisen nicht zu?“, fragt sich Gießmann.
Bislang hatte die Landesregierung zur Begründung der Gebietsreform stets
auf die sinkenden Bevölkerungszahlen hingewiesen und auf
Mindesteinwohnerzahlen gepocht, wobei Unterschreitungen ausgeschlossen
wurden. Der Landkreis Gotha in jetziger Ausdehnung würde die
130.000-Einwohner-Vorgabe für Landkreise im Jahr 2035 mit 122.000 Köpfen
nur knapp verfehlen. „Wir sind heute und wären auch in Zukunft imstande,
unsere Aufgaben allein zu bewältigen“, sagt Gießmann. Deswegen klagt der
Landkreis Gotha auch auf Kreistagsbeschluss hin vor dem
Landesverfassungsgericht gegen das Vorschaltgesetz und dessen
Zustandekommen.

H&H Makler

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