Landratsamt Gotha stellt klar: Gaststätten nur noch bis 18 Uhr geöffnet!

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Gotha Stadtschild

Die Gaststätten dürfen im Landkreis Gotha nur von 6 bis 18 Uhr öffnen. Darauf hat das Landratsamt Gotha ausdrücklich noch einmal in einer Pressemitteilung hingewiesen!

Die Aktualisierung der Allgemeinverfügung zum Kontaktverbot beinhaltet nun auch die Regulierung der Öffnungszeiten von Gaststätten: Gaststätten dürfen nur noch von 6 bis 18 Uhr geöffnet werden.

Zudem müssen die Plätze so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Die Allgemeinverfügung ist im Detail unter www.landkreis-gotha.de nachzulesen.

Im Falle des Nichteinhaltens der Bestimmung drohen den Betreibern bis zu 25.000 Euro Bußgeld. Das bestätigte der LRA-Pressesprecher Adrian Weber auf Oscar-Nachfrage.

H&H Makler

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