Von Masken, Pflichten, Attesten und dem „Schwarzen Peter“

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Gotha, 4. Mai 2020

Seit dem 24. April gilt in Thüringen die Maskenpflicht für Kunden beim Einkauf in Geschäften und in Bussen und Bahnen.

Ausnahmen gelten für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, teilte das Landratsamt mit. Es sei ausreichend, wenn die Betroffenen ein Attest des Hausarztes vorweisen.

Schon am ersten Tag der Maskenpflicht zeigten sich die Tücken einer solchen Festlegung. Deshalb, weil etliche Betroffene KEIN Attest ausgestellt bekamen. Nicht von niedergelassenen Ärzten, noch vom Gesundheitsamt des Kreises, wie der Redaktion von „Oscar am Freitag“ berichtet wurde.

Darauf baten wir die Pressestelle des Landratsamtes um Auskunft. Pressesprecher Adrian Weber bekräftigte noch einmal die Aussage, dass es den Hausärzten obliege, solche Atteste zu erstellen und verwies an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen in Weimar.

Die KV betreut und verwaltet die rund 4.200 in Thüringen tätigen Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Sie organisiert auch deren Abrechnung mit den rund 100 in Thüringen tätigen Krankenkassen. „Wir haben unsere Mitglieder zum Thema ,Atteste’ informiert“, bestätigte Veit Malolepsy, der Leiter der Stabsstelle Kommunikation/Politik: „Uns hatten viele Anfragen dazu erreicht.“

Kern der Info an die Ärzteschaft: Sie seien nicht verpflichtet, derartige Atteste auszustellen. Es sei keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und könne daher nicht abgerechnet werden. „Eine Gestaltung und der Umgang mit diesen Patientenbegehren obliegt daher Ihrem Ermessen“, heißt es in der entsprechenden Rundmail.

Die KV empfahl jenen, die dennoch Hilfe gewähren wollten, lediglich zu bescheinigen, dass der oder die Betroffene unter einer Erkrankung des jeweiligen Organsystems leide.

Malolepsy bestätigte auch, dass die KV mit den zuständigen Arbeitskreisen im Gesundheitsministerium in Kontakt sei, „nicht aber zum Thema Maskenpflicht und Atteste“.

Aus Sicht der KV müssten solche Atteste von Landes- oder Kommunalbehörden wie dem Gesundheitsamt des Kreises ausgestellt werden. „Es war eine Landesministerium, das die Maskenpflicht anordnete.“

Fazit: Den Schwarzen Peter und das Nachsehen haben damit ausgrechnet jene, die wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes zur Risikogruppe gehören.

Rainer ASCHENBRENNER

Fliesenstudio Arnold

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