Die Agentur für Arbeit Gotha weist alle Unternehmen darauf hin, dass die Meldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen angelaufen ist. Bis zum 31. März 2018 haben Unternehmen, die durchschnittlich mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen die Pflicht, eine Anzeige zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen an die Arbeitsagentur zu übersenden. Firmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Die Arbeitsagentur überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Alle betroffenen Unternehmen können ab sofort die erforderlichen Daten der Arbeitsagentur mitteilen. Dafür steht den Firmen die neue Software IW-Elan 2017 zur Verfügung. Das Bearbeitungsprogramm kann auf der Internetseite www.iw-elan.de kostenlos heruntergeladen werden. Mit IW-Elan kann die Anzeige sicher und bequem elektronisch an die Agentur für Arbeit übersendet werden. Der sofortige Eingang verhindert ein Versäumen der Abgabefrist. Lediglich der automatisch ausgedruckte Versandbeleg muss noch unterschrieben und an die Agentur für Arbeit geschickt werden.

Das Programm bietet zahlreiche Eingabehilfen und Plausibilitätsprüfungen an und berechnet gleichzeitig die Höhe der eventuellen Ausgleichsabgabe. Auch der Datenimport aus der bisherigen Software REHADAT-Elan 2016 ist problemlos möglich.

„Unternehmen, die die Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, müssen mit der Zahlung einer Ausgleichsabgabe rechnen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Besser ist es aber, schwerbehinderten Menschen eine berufliche Perspektive zu bieten und so eine dringend benötigte Fachkraft zu beschäftigen. Bei der Neueinstellung kann die Arbeitsagentur die Firmen sowohl finanziell als auch durch Beratung unterstützen. Arbeitgeber, die Interesse an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen haben, können ihren persönlichen Ansprechpartner im gemeinsamen Arbeitgeber-Service kontaktieren oder sich an die telefonische Hotline wenden“, betonte Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer steht der persönlicher Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Gotha unter 0800 4 5555 20 zur Verfügung.

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