Online geht es schneller – Arbeitsbescheinigung elektronisch übermitteln

0
13085

Das Jahresende oder die Winterzeit bedeuten für einige Menschen auch das Auslaufen von befristeten Arbeitsverträgen oder eine witterungsbedingte Kündigung. Wichtig ist dann, dass die Agentur für Arbeit zügig die erforderliche Arbeitsbescheinigung erhält. Diese bildet die Grundlage zur Berechnung des Arbeitslosengeldes und kann vom Arbeitgeber elektronisch übermittelt werden. Das spart Zeit und Geld.

Durch eine schnelle Übersendung der Arbeitsbescheinigung tragen, nach Angaben der Agentur für Arbeit, Unternehmen dazu bei, dass ihren (ehemaligen) Beschäftigten das Arbeitslosengeld schnell bewilligt und rechtzeitig ausgezahlt werden kann. In den meisten Fällen kann die Arbeitsbescheinigung bereits vor dem letzten Tag der Beschäftigung ausgestellt werden, denn in der Bescheinigung sind nur die Monatsvergütungen einzutragen, die am letzten Tag der Beschäftigung bereits abgerechnet sind.

Hier ein Beispiel:
Eine Mitarbeiterin scheidet zum 31. Dezember aus dem Betrieb aus. Die Gehalts- bzw. Lohnabrechnung für den Monat Dezember erfolgt aber erst am 15. Januar. Dann liegt am Tag des Ausscheidens (31.12.) die Gehalts-/Lohnabrechnung für den November vor. Damit ist als letzter abgerechneter Monat in der Arbeitsbescheinigung der Monat November einzutragen. Es ist daher für das Ausfüllen der Arbeitsbescheinigung nicht erforderlich, auf die Abrechnung des Monats Dezember zu warten.

Mit BEA (Bescheinigung elektronisch annehmen) können Unternehmen die Arbeitsbescheinigung, die EU-Arbeitsbescheinigung sowie die Nebeneinkommensbescheinigung elektronisch an die Agentur für Arbeit übermitteln. Der Datenschutz ist oberstes Gebot. Die Sozialdaten können nicht in unbefugte Hände kommen.
Um die Daten elektronisch zu übermitteln, gibt es zwei Möglichkeiten:
bestehende Lohnabrechnungssoftware, sofern diese über eine entsprechende Funktion verfügt oder
elektronische Ausfüllhilfe unter www.itsg.de  sv.net – Sozialversicherung im Internet.

Welche Vorteile bietet die elektronische Bescheinigung?
Effizienz: Unternehmen vereinfachen ihre Prozesse und Archivierung. Sie brauchen keinen Ausdruck für ihre Arbeitnehmer erstellen. Das übernimmt die Agentur für Arbeit für sie.
Qualität: Die Bescheinigungen weisen eine hohe Qualität auf, da die eingegebenen Daten auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft werden.
Kostenersparnis: Unternehmer sparen u.a. Porto, Druck, Papier
Rechtssicherheit: Unternehmer erhalten eine Quittung über ihre erfolgreiche Meldung. Sie tragen kein Verlustrisiko, da die Unterlagen direkt an die Agentur für Arbeit übermittelt werden und die Annahme bestätigt wird.

Weitere Informationen zum elektronischen Verfahren erhalten Unternehmen:
online: www.arbeitsagentur.de  Unternehmen  Personalfragen klären
oder telefonisch: 0800 4 5555 27

H&H Makler

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT