Schipanski: „Neue Ausbildung bedeutet Stärkung des Pflegeberufs“

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Foto: privat

Am heutigen Donnerstag, dem 22. Juni 2017, beschließt der Deutsche Bundestag eine umfassende Reform der Pflegeausbildung. Dem Beschluss vorausgegangen waren intensive parlamentarische Diskussionen sowie eine kontroverse Debatte in der Fachöffentlichkeit.

Der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) begrüßt den nun verabschiedeten Kompromiss: „Um den Fachkräftemangel in der Pflege zu beheben, ist es notwendig, die Pflegeberufe attraktiver zu machen. Wir haben uns hierzu im Bundestag mit verschiedenen Reformvorschlägen auseinandergesetzt und zahlreiche Experten und Praktiker in die Diskussion einbezogen. Die nun verabschiedete Reform der Pflegeausbildung bedeutet eine Stärkung des Pflegeberufs“, so Schipanski. Dabei betonte der Abgeordnete, dass die Unionsfraktion die Erhaltung der drei gleichberechtigten Berufsabschlüsse – insbesondere in der Alten- und Kinderkrankenpflege – erreicht habe. „Uns war wichtig, dass es keine rein generalistische Ausbildung gibt. Nach dem neuen Modell werden alle Pflege-Auszubildenden die ersten zwei Jahre lang gemeinsam ausgebildet. Danach können sie sich entscheiden, ob sie sich im dritten Jahr auf Kinderkranken- oder Altenpflege spezialisieren oder ob sie Generalisten bleiben möchten“, erklärt der Abgeordnete die Kernpunkte der Reform.

Laut Schipanski werde die Pflegeausbildung den Bundestag auch in der nächsten Wahlperiode weiter beschäftigen: „Bisher wurde die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom Bundesgesundheitsministerium noch nicht vorgelegt. Auch bei deren Ausgestaltung legen wir als Abgeordnete des Bundestages Wert auf Beteiligung, um die Reform zum Erfolg zu führen“, so Schipanski.

Hintergrund:

Das neue Pflegeberufsgesetz umfasst die folgenden Neuregelungen, die erstmals für die Ausbildungsjahrgänge ab 2019 gelten sollen:

· Die Ausbildung zur Krankenpflege wird abgeschafft und durch eine generalistische Pflegausbildung ersetzt.
· Die Ausbildung zur Alten- oder Kinderkrankenpflege bleibt erhalten und wird in Form einer zweijährigen generalistischen Ausbildung und einem Jahr der separaten Ausbildung fortentwickelt. Der Abschluss lautet „Altenpfleger/in“ und „Kinderkrankenpfleger/in“.
· Die Auszubildenden der Alten- oder Kinderkrankenpflege können nach dem zweiten Ausbildungsjahr zwischen den Abschlüssen Alten- bzw. Kinderkrankenpflege oder der Generalistik mit dem jeweiligen Schwerpunkt wählen. Die Schulen müssen – soweit die Möglichkeit nicht schulintern besteht – das Angebot durch Kooperation mit anderen Schulen sicherstellen.
· Die Auszubildenden können nach dem zweiten Ausbildungsjahr den Abschluss zur Pflegeassistenz absolvieren. Die anschließenden Einsatzmöglichkeiten sind flexibel.
· Die Finanzierung aller Ausbildungswege erfolgt unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds.

Nach sechs Jahren erfolgt durch das BMG eine Evaluation der Zahlen der Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege, die nach dem zweiten Ausbildungsjahr zwischen den Abschlüssen Alten- bzw. Kinderkrankenpflege oder einem generalistischen Abschluss mit Schwerpunkt gewählt haben. Das Ergebnis wird dem Bundestag zur Kenntnis vorgelegt.

Haben sich von den Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege, die zwischen den separaten Abschlüssen und der Generalistik gewählt haben, mehr als 50 % für den generalistischen Abschluss entschieden, dann soll der getrennte Abschluss abgeschafft
werden. Über die Abschaffung oder Beibehaltung der getrennten Abschlüsse entscheidet der Bundestag nach Vorliegen des Evaluationsberichts. Schulen, die rein generalistisch ausbilden, werden bei der Bestimmung der Abschlussrate nicht berücksichtigt.

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