Schulen im Landkreis nehmen Anmeldungen an

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Symbolbild: freepik.com

Landkreis (red, 14. Februar). Kinder und Jugendliche, die zum Schuljahr 2022/2023 an ein Gymnasium, eine Gesamtschule, eine Gemeinschaftsschule, an ein Spezialgymnasium oder das berufliche Gymnasium wechseln wollen, müssen in der Woche vom 7. bis 12. März 2022 für den Übertritt angemeldet werden. Darauf weisen das Staatliche Schulamt Westthüringen und das Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur des Landkreises Gotha hin.

Wochentags von 14 bis 17 Uhr und am Samstag nach vorheriger Vereinbarung nehmen das Gymnasium Ernestinum Gotha, das Gustav-Freytag-Gymnasium Gotha, das Arnoldi-Gymnasium Gotha, das von-Bülow-Gymnasium Neudietendorf, das Gymnasium Gleichense Ohrdruf, das Perthes-Gymnasium Friedrichroda, die Kooperative Gesamtschule Herzog Ernst Gotha, die Thür. Gemeinschaftsschule Tonna, die Thüringer Gemeinschaftsschule „Am Inselsberg“ Bad Tabarz, die Thüringer Gemeinschaftsschule Gotha sowie das berufliche Gymnasium Gotha-Sundhausen die Anmeldungen entgegen. Im gleichen Zeitraum können Eltern ihre Kinder auch für den Regelschulzweig der Kooperativen Gesamtschule einschreiben lassen.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die entsprechende Schule zeitnah telefonisch zu kontaktieren, um einen persönlichen Anmeldetermin zu vereinbaren bzw. sich über die Möglichkeiten einer kontaktlosen Anmeldung zu informieren. Die Hygienevorschriften in den Schulen sind einzuhalten, Mund-Nase-Bedeckungen müssen getragen werden.

Eine Besonderheit besteht für Realschulabsolventen, die ans allgemeinbildende Gymnasium wechseln möchten:
Sie müssen sich zu obigen Terminen an der Kooperativen Gesamtschule „Herzog Ernst“ in Gotha registrieren lassen. Dort wird eine gesonderte Klasse 11 S eingerichtet, die nach spezieller Stundentafel unterrichtet wird und unterschiedliche Leistungsstände ausgleichen soll.
Ansonsten ist der Übertritt zum Gymnasium nach der Grundschulausbildung (Klasse vier) sowie nach den Klassenstufen fünf, sechs und zehn für Regelschüler möglich sowie für Schüler der Thüringer Gemeinschaftsschulen nach den Klassenstufen vier bis acht.

Die Eltern müssen zum Anmeldetermin das aktuelle Halbjahreszeugnis und – wenn vorhanden – die Schullaufbahnempfehlung im Original vorlegen. Sofern weder die erforderlichen Noten noch eine Empfehlung fürs Gymnasium vorliegen, besteht die Möglichkeit, eine Aufnahmeprüfung zu beantragen.

Bewerber für die Klassen fünf des Spezialgymnasiums für Sprachen (Salzmannschule Schnepfenthal) werden in allen Grundschulen des Landkreises Gotha über die Schulleitungen bzw. Beratungslehrer informiert. Die Anmeldung für die Salzmannschule kann vom 21. Februar bis zum 11. März 2022 vorgenommen werden. Das entsprechende Anmeldeformular halten alle Grundschulen sowie das Spezialgymnasium bereit. Es kann auch im Internet unter www.salzmannschule.de abgerufen werden.

Das Staatliche Schulamt weist vorsorglich darauf hin, dass aus der Anmeldung kein Rechtsanspruch auf den Besuch eines bestimmten Gymnasiums resultiert sowie aus Kapazitätsgründen auch nachträgliche Umsetzungen möglich und zulässig sind. Die Eltern sollten bei der Wahl der Schule die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigen. Grundsätzlich erstattet der Landkreis Gotha als zuständiger Schulträger nur die Beförderungskosten zwischen Wohnort und der nächstgelegenen staatlichen Schule, die den angestrebten Bildungsabschluss anbietet.

Regelschulen nehmen Anmeldungen entgegen
Die staatlichen Regelschulen im Landkreis Gotha nehmen ab März die Anmeldungen für die künftigen Fünftklässler entgegen. Vom 7. bis zum 12. März muss die Anmeldung vorgenommen werden (Mo.-Fr. 14-17 Uhr, Sa. nach vorheriger telefonischer Anmeldung). Darauf weisen das Staatliche Schulamt Westthüringen sowie das Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur des Landkreises Gotha hin.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die entsprechende Schule zeitnah telefonisch zu kontaktieren, um einen persönlichen Anmeldetermin zu vereinbaren bzw. sich über die Möglichkeiten einer kontaktlosen Anmeldung zu informieren. Die Hygienevorschriften in den Schulen sind einzuhalten, Mund-Nase-Bedeckungen müssen getragen werden.

Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegungen des jeweiligen Schulträgers im gültigen Schulnetzplan bestimmt. Ist die Aufnahmekapazität erreicht, besteht kein Rechtsanspruch für den Besuch der gewünschten Schule. Die Anmeldung bedeutet nicht automatisch auch die Annahme in der gewünschten Einrichtung. Wichtig auch: Ein Wechsel der Schule kann nur am Schuljahresende oder zum Halbjahr erfolgen.

Wer zu den Thüringer Gemeinschaftsschulen im Landkreis, der TGS „Am Inselsberg“ Bad Tabarz, der Thüringer Gemeinschaftsschule Tonna oder der Thüringer Gemeinschaftsschule Gotha, wechseln möchte, muss dort auch im Zeitraum vom 7. bis 12. März angemeldet werden. Schülerinnen und Schüler, die bereits an einer Staatlichen Thüringer Gemeinschaftsschule unterrichtet werden, müssen sich nicht anmelden.

Bei der Wahl der weiterführenden Schule sollten Eltern vor allem den für die Schüler günstigsten Schulweg berücksichtigen. Grundsätzlich erstattet der Landkreis Gotha als zuständiger Schulträger nur die Beförderungskosten zwischen Wohnort und der nächstgelegenen staatlichen Schule, die den angestrebten Bildungsabschluss anbietet.
Nähere Informationen zu den Regelungen geben die Schulen selbst oder das Staatliche Schulamt Westthüringen (0361 573415145 oder 0361 573415553).

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