Gesundheitsschutz: Jobcenter im Landkreis Gotha setzt zunächst weiter auf Telefon- und Onlinezugang

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Gotha, 4. Mai 2020

Seit dem 18. März hat das Jobcenter im Landkreis Gotha die Türen weitgehend geschlossen. Anliegen von Kundinnen und Kunden werden überwiegend telefonisch und online geklärt.

Der Gesundheitsschutz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden stehe weiterhin an erster Stelle, teilte das Jobcenter im Landkreis Gotha mit. Da Kunden derzeit nur sehr eingeschränkt persönlich beraten können, seien die Kapazitäten für telefonische Beratung, Antragstellung und weitere Anliegen deutlich erhöht worden.

Die derzeitigen Kommunikationswege hätten sich grundsätzlich bewährt. Trotzdem wolle man den persönlichen Kontakt schrittweise unter Einhaltung sinnvoller Schutzmaßnahmen für alle Beteiligten wiederherstellen. Wann das sein werde, hänge von verschiedenen Faktoren ab.
Dafür würden im Jobcenter entsprechende Veränderungen erfolgen, damit die hygienischen Standards zum Gesundheitsschutz eingehalten werden können.

Wichtigste Aufgabe bleibe, dass Geldleistungen zuverlässig auszuzahlen, um Existenzen zu sichern. Das Geld werde wie gewohnt auf die Konten der Kundinnen und Kunden überwiesen. Für Notfälle gebe es im Jobcenter eine Kontaktmöglichkeit über eine Klingel. „Unsere Kundinnen und Kunden haben einen entscheidenden Einfluss darauf, wie zügig ihre Anliegen bearbeitet werden können“, bemerkt der Geschäftsführer des Jobcenters, Gerhard Lange. „Leider sind Anträge häufig nicht ausreichend plausibel oder vollständig, so dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachfragen und weitere Unterlagen einholen müssen.“

Um Selbstständige und Menschen in Kurzarbeit, für die das Einkommen nicht mehr reicht, zu unterstützen, sei der Zugang zur Grundsicherung SGB II, umgangssprachlich Hartz IV, vereinfacht worden. Dies betreffe die Prüfung des Vermögens und die Gewährung der Kosten der Unterkunft. Trotzdem benötigte das Jobcenter verschiedene Angaben, insbesondere zur Bedarfsgemeinschaft und dem Gesamteinkommen. Da die Grundsicherung für die gesamte Familie, die sogenannte Bedarfsgemeinschaft, berechnet und gezahlt werde, müsse wie bisher u. a. das Einkommen aller Familienmitglieder geprüft werden. So werde die Bedürftigkeit festgestellt.

Eine weitere Vereinfachung sei, dass, wer bereits Grundsicherung beziehe, keinen Folgeantrag stellen müsse, falls seine Leistungen vor dem 31. August 2020 enden.

Weitere Informationen: www.jobcenter-gotha.de oder 03621 421142.

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